Delitzscher Internierte in sowjetischen Speziallagern

Beitragsseiten

Die Beschäftigung mit diesem Thema hat nicht zur Aufgabe, Schuld oder Unschuld der einzelnen Betroffenen festzustellen. Auch wenn hier und dort darüber geredet wurde, so war das Thema bis 1989 tabu: Es geht um die von 1945-1950 auf dem Territorium der SBZ (der späteren DDR) eingerichteten Speziallager des NKWD der Sowjetunion. Was zunächst als recht einleuchtend begann – entsprechend der Richtlinien der Antihitlerkoalition alle Funktionäre der NSDAP und ihrer Gliederungen sowie Kriegsverbrecher zu internieren und zu bestrafen – offenbarte später doch seinen Unrechtscharakter. Dieser Charakter liegt weniger in der Existenz der Lager begründet, als darin, dass in den Lagern ein Massensterben nicht verhindert werden konnte; dass nicht verurteilte Zivilisten mehr als fünf Jahre gefangen gehalten worden und dass tatsächlich unschuldig internierte Personen unter grauenhaften Verhältnissen dahinvegetierten und mehr als ein Drittel nie mehr nach Hause kamen! Als sich 1990 die Tore der russischen Archive öffneten, als die Unterlagen des ehemaligen KGB/NKWD freigegeben wurden und man öffentlich darüber sprechen konnte, da wurden auch immer mehr Vorgänge in diesen Lagern bekannt und weckten nicht nur allgemeines Interesse. Plötzlich tauchten in diesem Zusammenhang Namen auf, die man kannte, Angehörige von ehemals Internierten erfuhren erstmals etwas über deren Schicksal. Es erwuchs auch ein rein persönliches Interesse daraus, die ganze Wahrheit zu erfahren; denn nun waren es nicht nur einfach abstrakte unbekannte Personen, es waren Namen von Verwandten, von Freunden, von Bekannten. Allein im ehemaligen kleinen Kreis Delitzsch sind es mittlerweile weit über 300 Personen, die mit solchen Speziallagern in Verbindung gebracht wurden. Wie viele es in Wirklichkeit waren, kann noch nicht einmal vermutet werden. Auf diese Lager trifft ganz besonders ein Satz des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker aus dem Jahr 1985 zu:

"Es gab Unschuldige, die verfolgt wurden, und Schuldige, die entkamen."


1. Historischer Hintergrund

Die Verbrechen und Gräueltaten der Nazis und ihrer Verbündeten sollen keinesfalls bagatellisiert werden. Es war natürlich richtig und notwendig, Kriegsverbrecher abzuurteilen und zu bestrafen. Das war nach dem größten und grausamsten aller bisherigen Kriege ein unumgängliches Erfordernis. Allerdings stellt sich die Frage nach den Zielen dieser Speziallager; wurden hier die wirklich Schuldigen bestraft? Diese Problematik muss die wissenschaftliche Forschung klären.

Die in den lückenhaften Dokumenten aus den sowjetischen Archiven enthaltenen Übersetzungsfehler sowie unvollständige Geburts- und Wohnortangaben erschwerten aber eine Identifizierung zahlreicher Personen. Es war nicht ungewöhnlich, dass Haftgründe erfunden oder „angepasst“ wurden. Die Schuldfrage zu überprüfen war der Mühe nicht wert. Deshalb sind auch die Angaben über die Funktionen der Inhaftierten nur mit Vorsicht zu betrachten. In verschiedenen Fällen konnte nachgewiesen werden, dass diese Angaben nicht zutreffend waren.

Einrichtung von Speziallagern (Spezlagern) in der SBZ: Die Bezeichnung klingt verharmlosend, suggeriert sie doch automatisch, dass es sich um etwas „Besonderes“ handele. Und das Wort „besonders“ ruft naturgemäß positive Empfindungen hervor. Aber ob bewusst oder nicht – diese Art Lager war tatsächlich etwas bis dahin einmaliges. Dieser Begriff umschreibt eine Form, die es nie zuvor in der Geschichte gab. Eine bereits 1944 festgelegte Maßnahme alliierter Besatzungspolitik war die Internierung von Nationalsozialisten – eine Art Sicherheitsverwahrung in Lagern. Offiziell galt die Einrichtung von Internierungslagern als Maßnahme der Siegermächte, um Funktio­näre des nationalsozialistischen Machtapparats zur Verantwortung zu ziehen und sich vor ihrer möglichen Betätigung im Untergrund zu schützen. Sowohl die US-amerikanischen als auch die sowjetischen Verhaftungsrichtlinien zielten auf die Sicherheit der Besatzungstruppen ab. Der Befehl Nr. 00315 des Volkskommissars für innere Angelegenheiten der UdSSR, Berija, spiegelte jedoch die seit den 20er Jahren übliche Praxis von Massenrepressalien in der UdSSR wider. Verhaftungen und der Betrieb der Lager erfolgte auf eine Art und Weise, die Zweifel an der offiziellen Funktionsbestimmung aufkommen ließen: Die Kommandanturen des NKWD internierten in der Regel auf der Grundlage von Mitgliederlisten der NS-Organisationen sowie von erpressten Denunziationen, ohne die tatsächliche Schuld der Betroffenen auf der Grundlage rechtsstaatlicher Untersuchungsver­fahren festzustellen. In den Lagern mussten die Gefangenen eine ungewisse Zeit absitzen, ohne dass sich jemand mit ihnen über das Unrechtssystem der Nazis auseinandersetzte und ohne sie, insbeson­dere die Jugendlichen, zu überzeugen, dass sie unmenschlichen Zielen gedient hatten. Schließlich lag die Annahme nahe, dass die sowjetische Besatzungsadministration auch alle diejenigen in die Lager verbrachte, die dem Aufbau der neuen gesellschaftlichen Ordnung im Wege standen. Während in den westlichen Besatzungszonen die „Entnazifizierung“ durchgeführt wurde, indem man zwischen Hauptschuldigen, Belasteten, Minderbelasteten, Mitläufern und Entlasteten unterschied, wurden in der SBZ ehemalige Mitglieder der NSDAP ohne Untersuchung interniert. Das führte unter anderem dazu, dass NSDAP-Mitglieder in verantwortungsreichen Positionen sich rechtzeitig in die westlichen Besatzungszonen absetzen konnten und dort in der Regel mit „harmlosen Bestrafungen“ davon kamen. In der SBZ dagegen wurden hauptsächlich NSDAP-Mitglieder mit niedrigen Funktionen interniert, ohne deren Schuld zu überprüfen. Etwa 35% aller in der SBZ Internierten bezahlten dieses Vorgehen mit dem Leben.Zunächst richteten die sowjetischen Besatzungstruppen zehn Internierungslager ein. Die Ironie bestand darin, dass hierfür ehemalige faschistische Konzentrationslager und Kriegsgefangenenlager nutzbar gemacht wurden. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass es sich in allen Fällen um keine Vernichtungs- oder Arbeitslager wie im faschistischen Deutschland handelte.

Die Vorbereitung zur Errichtung von Speziallagern auf dem Gebiet der SBZ erfolgte bereits vor Kriegsende. Lawrenti Beria, der von 1938 bis 1953 Geheimdienstchef der UdSSR war, sagte bereits bei der Vorbereitung des Befehls Nr. 00315: "Jeder, den wir verhaften, ist grundsätzlich schuldig!"


Befehl des Volkskommissars für innere Angelegenheiten der UdSSR Nr. 00315 vom 18.4.1945 »Über die teilweise Abänderung des Befehls des NKWD der UdSSR 0016 vom 11.1.1945«

In teilweiser Abänderung des Befehls des NKWD der UdSSR Nr. 0016 vom 11. Januar 1945


BEFEHLE ICH:

1. Von den Frontbevollmächtigten des NKWD der UdSSR sind beim Vorrücken der Truppen der Roten Armee auf das vom Feind zu befreiende Territorium bei der Durchführung tschekistischer Maßnahmen zur Säuberung des Hinterlandes der kämpfenden Truppen der Roten Armee von feindlichen Elementen zu inhaftieren:
a) Spionage-, Diversions-und terroristische Agenturen der deutschen Geheimdienste;
b) Angehörige aller Organisationen und Gruppen, die von der deutschen Führung und den Geheimdiensten des Gegners zu Diversionshandlungen im Hinterland der Roten Armee abgestellt wurden;
c) Betreiber illegaler Sendestationen, Waffenlager und Druckereien, wobei die für feindliche Handlungen bestimmte materiell-technische Basis zu beschlagnahmen ist;
d) aktive Mitglieder der nationalsozialistischen Partei;
e) Führer der faschistischen Jugendorganisationen auf Gebiets-, Stadt-und Kreisebene;
f) Angehörige der Gestapo, des SD und anderer deutscher Terrororgane;
g) Leiter administrativer Organe auf Gebiets-, Stadt-und Kreisebene sowie Zeitungs- und Zeitschriftenredakteure und Autoren antisowjetischer Veröffentlichungen.
2. Personen, die nachweislich terroristische und Diversionshandlungen begangen haben, sind entsprechend dem Befehl des NKWD der UdSSR Nr. 0061 vom 6. Februar 1945 an Ort und Stelle zu liquidieren.
3. Militärische und politische Führungs-und Mannschaftsdienstgrade der Armee des Feindes und der militärisch strukturierten Organisationen „Volkssturm" „SS" „SA" sowie das Personal von Gefängnissen, Konzentrationslagern, Militärkommandanturen, Organen der Militärstaatsanwaltschaft und Gerichten sind befehlsgemäß in die Kriegsgefangenenlager des NKWD einzuweisen.
4. Kommandeurs-und Mannschaftsdienstgrade der sog. „Russischen Befreiungsarmee" (Wlassow-Armee) sind in die Überprüfungs-und Aussonderungslager des NKWD der UdSSR einzuweisen.
5. Personen, die im Zuge der Säuberung des Hinterlandes der kämpfenden Truppen der Roten Armee festgenommen wurden, dürfen nicht mehr in die UdSSR geschickt werden. Festgelegt wird, daß Inhaftierte, an denen ein operatives Interesse besteht, mit Genehmigung des NKWD der UdSSR in die UdSSR überstellt werden können.
6. Damit Festgenommene an Ort und Stelle in Haft gehalten werden können, haben die Frontbevollmächtigten des NKWD der UdSSR die notwendigen Gefängnisse und Lager einzurichten. Zur Bewachung dieser Gefängnisse und Lager sind die den Frontbevollmächtigten unterstellten Gefangenentransporteinheiten des NKWD der UdSSR einzusetzen. Vom Stellvertreter des Volkskommissars für innere Angelegenheiten der UdSSR, Gen. CERNYSOV, ist zusammen mit den Frontbevollmächtigten des NKVD der UdSSR jeden fünften Tag die Standortverteilung der an den Fronten zu schaffenden Gefängnisse und Lager zu erarbeiten und mir zur Bestätigung vorzulegen.
7. Die Frontbevollmächtigten des NKVD der UdSSR haben die Materialien aller Inhaftierten, die sich in ihrem Gewahrsam befinden, zu sichten. Invaliden, Kranke, Nichtarbeitsfähige, Männer über 60 Jahre und Frauen, die nicht unter die Bestimmungen nach Punkt 1 des vorliegenden Befehls fallen, sind freizulassen.
8. Die Genossen Kommissare 2. Ranges der Staatssicherheit CERNYSOV und KOBULOV haben zusammen mit dem Leiter der GUPVl des NKWD der UdSSR, Gen. KRIVENKO, und dem Leiter der Abteilung Überprüfungs-und Aussonderungslager des NKWD der UdSSR, Gen. SITIKOV, die notwendigen Aussonderungsmaßnahmen für Inhaftierte, die von den Fronten in die Lager des NKVD überstellt werden, zu organisieren und durchzuführen. Dabei ist wie folgt zu verfahren:
a) Personen, die unter die Bestimmungen nach Punkt 1 des vorliegenden Befehls fallen, sind in Internierungslagern in Gewahrsam zu halten;
b) Personen, die nicht unter die Bestimmungen nach Punkt 1 des vorliegenden Befehls fallen und über die keine ergänzenden Materialien zu erwarten und die physisch dazu in der Lage sind, werden der Industrie zur Arbeit überstellt. Invaliden, alte Männer und nicht Arbeitsfähige sind nach der Überprüfung organisiert an ihren ständigen Wohnsitz zu entlassen.


VOLKSKOMMISSAR FÜR INNERE ANGELEGENHEITEN DER UdSSR Generalkommissar der Staatssicherheit L. BERIA

 


2. Die Errichtung von Speziallagern in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ)

Noch während der letzten Kämpfe 1945 beginnen der sowjetische Militärgeheimdienst und der Narodnyj Kommissariat Wnutrennych Djel (NKWD = Innenministerium der UdSSR), Internierungslager in Deutschland zu errichten. Teilweise greifen sie dabei auf die Konzentrationslager der Nationalsozialisten zurück: Sachsenhausen und Buchenwald werden nach Kriegsende weiterhin genutzt. Außerdem werden acht neue Speziallager eingerichtet. Das waren aber nicht die ersten Lager, die durch den NKWD eingerichtet worden waren. Mitte April 1945 konnte es westlich der späteren Oder-Neiße-Grenze zwischen Polen und der SBZ noch kein NKWD-Lager geben. Folglich blieb es bis auf weiteres im wesentlichen bei den bisherigen Handhabungen nach dem NKWD-Befehl Nr. 0016 vom 11.1.1945. Dies galt jetzt auch für die nach Punkt 1 des Befehls Nr. 00315 von NKWD-Operativgruppen Arretierten. Eine unbekannte Anzahl von ihnen gelangte im April und Mai 1945 und darüber hinaus in diese frühen Lager und Gefängnisse. So wurden in und bei Berlin festgenommene Deutsche über Zwischenstationen in das Lager Schwiebus, ein Großteil von dort nach Posen und manche weiter in das anfänglich als „Lager Nr.4 der 1. Weißrussischen Front für mobilisierte Deutsche“ betriebene spätere Speziallager Nr.4 des NKWD Landsberg an der Warthe verschickt. Auch Ende Juli 1945 gab es solche Verlegungen. Die Überlebenden kehrten im Januar 1946 aus Landsberg in die SBZ zurück; sie wurden in das Speziallager Nr.2 Buchenwald aufgenommen. 3.660 Arrestanten, die seit Ende Mai 1945 in das inzwischen in Bautzen ansässig gewordene „Gefängnis der 1. Ukrainischen Front“ – später Speziallager Nr.4 – eingeliefert worden waren, wurden von Ende Juni bis Anfang August 1945 in das Lager Tost/Oberschlesien verbracht. Viele starben dort, andere wurden entlassen, die übrigen im November 1945 in das Gefängnis Graudenz überstellt. Diese Beispiele stehen für viele. Dem Hin und Her war die „Buchführung“ der Lagerbetreiber nicht gewachsen. Nach Stalins Zustimmung wurde am 18.4.1945 Befehl des NKWD der UdSSR Nr. 00315 herausgegeben (siehe oben). Die in Punkt 1 des Befehls festgelegten Kategorien dienten als Grundlage für die Bildung des Spezialkontingents, um das es in diesem Bericht geht. Zugleich setzte der NKWD-Befehl Nr. 00315 die Einrichtung der Speziallager in der SBZ in Gang.

In der SBZ gab es von 1945 bis 1950 insgesamt zehn sowjetische Internierungslager - sogenannte "Speziallager" (SpezLager) und drei größere Gefängnisse des NKWD:

Lager-Nr.

Ort

Zeitraum des Bestehens

Spezlager Nr. 1:

Mühlberg

September 1945 – Oktober 1948

 

Spezlager Nr. 2:

Buchenwald

August 1945 – Februar 1950

 

Spezlager Nr. 3:

Berlin-Hohenschönhausen

Mai 1945 - Oktober 1946

 

Spezlager Nr. 4:

Bautzen

Mai 1945 - Februar 1950

 

Spezlager Nr. 5:

Ketschendorf

April 1945 - Februar 1947

Spezlager Nr. 6:

Frankfurt/Oder

bzw. Jamlitz

Mai 1945 - September 1945

September 1945 - April 1947

 

Spezlager Nr. 7:

Werneuchen/Weesow

bzw. Sachsenhausen

Mai 1945 - August 1945

August 1945 - März 1950

 

Spezlager Nr. 8:

Torgau (Fort Zinna)

bzw. Torgau (Seydlitz-Kaserne)

August 1945 - März 1946

März 1946 – Januar 1947

 

Spezlager Nr. 9:

Fünfeichen

April 1945 - Oktober 1948

 

Spezlager Nr. 10:

Torgau (Fort Zinna)

Mai 1946 - Oktober 1948

 

Gefängnis 1

Neustrelitz

 

 

Gefängnis 2

Berlin-Lichtenberg

 

 

Gefängnis 4

Frankfurt/Oder

 

 

Die kleineren der 10 Speziallager wurden bis 1947 aufgelöst und die Häftlinge auf die übrigen Speziallager verteilt. Nach der großen Entlassungswelle im Sommer 1948 blieben im ganzen Gebiet der SBZ nur noch die Speziallager in Sachsenhausen (nun Nr. 1), Buchenwald (Nr. 2) und Bautzen (nun Nr. 3) übrig. 1950 wurden auch sie aufgelöst. Neben den Speziallagern gab es auch noch eine große Anzahl von Gefängnissen, die dem gleichen Zweck dienten. Am 1. September 1945 zählte eine Liste bereits 21 Innere Gefängnisse bei den Operativ-Sektoren und Bezirks-Operativ-Gruppen des NKWD auf. In Berlin handelte es sich um das Zentralgefängnis, vermutlich in Hohenschönhausen, sowie um Lichtenberg. In der Provinz Mecklenburg lagen die Hafteinrichtungen in Schwerin, Waren, Rostock und Greifswald; in Brandenburg in Potsdam, Brandenburg, Eberswalde und Cottbus; in Sachsen-Anhalt in Halle, Magdeburg, Dessau und Torgau; in Thüringen in Weimar; in Sachsen in Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Bautzen. Der Haushaltsplan der sächsisch-anhaltinischen Justizverwaltung wies im letzten Quartal 1946 die große Vollzugsanstalt in Magdeburg-Sudenburg, das Zuchthaus in Halle, die Gerichtsgefängnisse in Delitzsch, Dessau, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gardelegen, Liebenwerda, Merseburg, Osterburg, Quedlinburg, Querfurt, Sangerhausen, Staßfurt, Stendal, Torgau, Wittenberg und Zeitz unter sowjetischer Militärverwaltung aus. Als Inspektionspersonal arbeiteten meist Deutsche, das deutsche Aufsichtspersonal war jedoch teilweise durch Sowjetsoldaten abgelöst worden. Inhaftiert waren Deutsche, meist politische Häftlinge, und Angehörige der Roten Armee.

Neben den 9 größten Speziallagern ragten dabei unter den Gefängnissen die Orte Strelitz (Nr. 5: Gefängnis für verurteilte Deutsche, welches bis 1946 bestand), Berlin-Lichtenberg (Nr. 6) und Frankfurt (Nr. 7), aus dem später das Speziallager Nr. 10 in Torgau entstand, hervor. Die ‘Berliner Abteilung‘ führte diese drei Haftpunkte auf den regelmäßigen Belegungsberichten und den Stellenplänen an Moskau explizit auf. Während die Lager dort im April 1946 mit einem Personal von 107 Personen auftauchten, waren für die drei Spezialgefängnisse jeweils 32 Stellen vorgesehen.

Zusätzlich zu den zentralen Haftplätzen entstanden in jeder größeren Siedlung NKWD-Kellergefängnisse oder wurden deutsche Hafteinrichtungen durch den NKWD genutzt. Sie galten als Vorstufe für die anschließende Lagerhaft oder dienten als Ausgangspunkt für die unmittelbare Deportation in ein Lager der Sowjetunion. Geführt und bewacht wurden die Lager von Moskau aus. Sie standen unter direkter Befehlsgewalt des sowjetischen Innenministers Berija. Das Bindeglied bildete Generaloberst Serow, der gleichzeitig Stellvertreter des Chefs des SMAD für Zivilfragen und Chef des Geheimdienstes in der SBZ war.

In den Beschlüssen des NKWD über die Lagereinweisung wurde ein Standardvermerk eingetragen:


"Der Verhaftete wurde hinsichtlich seiner verbrecherischen Tätigkeit ausreichend entlarvt und wird auf Befehl des NKWD der UdSSR Nr. 00315 vom 18. Mai 1945 in das Lager Nr. ..... des NKWD der UdSSR eingewiesen."

Auf dieser Grundlage vollzogen die sowjetischen Sicherheitsorgane in Deutschland die Bildung ihrer "Spezialkontingente" in den "Speziallagern". Es hieß nicht Häftling, sondern "Spezialkontingent"; es war kein Konzentrationslager, Arbeitslager o. ä. sondern ein "Speziallager"; Verstorbene wurden als "gestorbenes Spezialkontingent", Entlassene als "befreites Spezialkontingent" bezeichnet.

Das Hauptaugenmerk dieses Beitrages liegt vor allem auf den Speziallagern Torgau, Mühlberg und Buchenwald, da hier die meisten Personen aus dem Kreis Delitzsch interniert waren. Mit der Auflösung der Speziallager 1950 war die Bestrafung und das Leiden vieler deutscher aber Bürger keineswegs beendet. So wurden etwa 10 500 Häftlinge aus den Speziallagern nicht entlassen, sondern an das DDR-Innenministerium zur weiteren Bestrafung übergeben und davon wurden über 3 400 in Waldheim verurteilt. Von 1949 bis zum Jahre 1953 fällten Sowjetische Militärtribunale in Geheimprozessen zum Teil willkürliche Urteile und fällten etwa 1 000 Todesurteile gegen deutsche Staatsangehörige. Tausende wurden in sowjetische Straflager deportiert. Eine ausführliche Schilderung dieser Problematik würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen. Deshalb wird hier auch nur auf einige historische Fakten verwiesen, um die Komplexität und das Ausmaß dieser politisch motivierten "Strafjustiz" besser verstehen zu können.


3. Das Schicksal eines Delitzschers im Speziallager

 Anfang Juli 1945 kam eine Gruppe russischer Offiziere nach Delitzsch und begann mit der Einrichtung der sowjetischen Kommandantur. Dafür wurden zunächst die Gebäude in der Eilenburger Straße 65 (später Sitz des Kreisgerichtes und des Vermessungsamtes) sowie das Behördenhaus in der Dübener Straße 20 (später das Volkspolizei-Kreisamt) genutzt. In diese Gebäude wurden in der darauffolgenden Verhaftungswelle die Personen bis zur Überführung in zentrale Lager eingesperrt. Die Abbildungen 1, 2 und 4 zeigen drei der Gebäude, in denen die sowjetische Militärkommandantur in Delitzsch untergebracht war.


Die sowjetische Militärkommandantur in Delitzsch:

Unter Leitung des Hauptmanns und späteren Majors Dubner trafen am 4. Juli 1945 fünf sowjetische Offiziere in Delitzsch ein. Ihre Aufgabe war es, die sowjetische Militärkommandantur im Behördenhaus in der Dübener Straße 20 (später das VP-Kreisamt und heute Gymnasium) einzurichten. Die sich dort befindenden Ämter des Landratsamtes wurden an andere Orte verlegt. Während dieser Zeit diente das Gebäude Eilenburger Straße 65 (später das Kreisgericht) als Kommandantur. Am 15. August 1945 zog die Kommandantur in die Dübener Straße 20 und in die Villen Am Wallgraben 5-6. Als erster Militärkommandant nahm Oberstleutnant Werchinin in der Dübener Straße Quartier, 1946 folgt ihm Major Orlow bis zur Auflösung der sowjetischen Militärkommandantur im Dezember 1949. Als Politstellvertreter war für diese vier Jahre Major Dubner eingesetzt. Das Gebäude Eilenburger Straße 65 wurde weiterhin von den Dienststellen der Kommandantur genutzt. Während die Offiziere im Hotel „Zur Linde“ und in Privatquartieren untergebracht waren, wurden die Soldaten in die Räume des Behördenhauses einquartiert. NKWD-Dienststellen und Gefängnisse wurden in der Folgezeit auch in einem Wohnhaus Ecke Schäfergraben/ Angerstraße und in der Elberitzstraße 6, dem Wohnhaus der Gärtnerei Geißler, eingerichtet. Nach der Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 wird die SMAD im November 1949 aufgelöst und durch die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) ersetzt. Nach Stalins Tod im Jahre 1953 und während der Ereignisse des 17. Juni 1953 werden wie in der gesamten DDR auch in Delitzsch erneut sowjetische Militärkommandanturen eingerichtet.

Ein ehemaliger Inhaftierter berichtete später über die Haftzelle in der Eilenburger Straße 69: "Im Haus des Schweinehändlers Karl Nickel in der Eilenburger Straße hatte die GPU ihren Sitz. ...Dort lieferte uns der deutsche Polizist ... bei dem russischen Wachtposten des GPU-Kellers ab. ... In Nickels Haus wurden wir in den Keller gebracht. Dort befand sich schon eine Anzahl Häftlinge, darunter verschiedene Bekannte. Die Fenster waren zugemauert, so dass überhaupt kein Tageslicht hineingelangte. Tag und Nacht brannte eine schwache Glühbirne. Wir saßen oder lagen den langen Tag auf unseren Mänteln, insofern wir einen hatten." Im ehemaligen Behördenhaus in der Dübener Straße 20 (später Sitz des VP-Kreisamtes sowie einer Oberschule) besaß die Zelle ein vergittertes Fenster, das etwas Tageslicht hinein ließ. Der Raum hatte eine Breite von etwa zwei Meter fünfzig und war etwa fünf Meter lang. Hier waren ständig bis zu 18 Personen untergebracht. Das heißt, pro Person standen Tag und Nacht lediglich 0,7 m² zur Verfügung. Das schlimmste in dieser engen Zelle war jedoch ein Abortkübel, der direkt neben der Tür stand. Einmal am Tag wurden die Inhaftierten auf den Flur gelassen, um ihr "großes Geschäft" auf einer Toilette zu erledigen. Da das Abortfenster an der Straßenseite angebracht und immer einen Spalt breit geöffnet war, konnte man im Vorbeigehen etwas durch die Gitterstäbe hineinwerfen. Dadurch gelang es einigen Inhaftierten, Briefe nach außen zu schmuggeln oder von Freunden und Verwandten kleinere Lebensmittelpakete zu erhalten.

Lehrerseminar DZ farbig
Abb. 1: ehemaliges Behördenhaus in der Dübener Straße 20
(später VP-Kreisamt und heute Gymnasium)


Das Gebude Eilenburger Strae 65
Abb. 2: Gebäude in der Eilenburger Straße 65
(später Sitz des Kreisgerichtes und des Vermessungsamtes)

_________________________________________________________________________________________________

Das Schicksal eines der Internierten aus Delitzsch ist uns ausführlicher bekannt. Diese persönlichen Erlebnisse sollen stellvertretend für eine ganze Reihe ähnlicher Schicksale wiedergegeben werden. Ergänzt werden diese Daten jeweils durch wichtige Erläuterungen, die für das Gesamtverständnis erforderlich sind. Der Name dieses ehemaligen Internierten wurde aus Datenschutzgründen geändert.

Bis zur Einberufung zur Wehrmacht im Jahr 1940 übte M. neben seiner buchhalterischen Tätigkeit im RAW Delitzsch die Funktion des ehrenamtlichen Bürgermeisters in einer Gemeinde des Landkreises Delitzsch aus. Bei Beendigung des Krieges geriet er in amerikanische Gefangenschaft. Er wurde etwa acht Wochen in einem Gefangenenlager bei Kassel festgehalten. Da ihm die Amerikaner keine Kriegsverbrechen oder ähnliche Vergehen nachweisen konnten, wurde er entlassen und kehrte nach Hause zu seiner Familie zurück. Für ihn war der Krieg vorbei und sicher träumte er wie Millionen anderer Deutscher von einer friedlichen Zukunft mit seiner durch den Krieg unversehrten Familie. Er konnte nicht ahnen, dass ihm gerade diese Rückkehr zum Verhängnis werden sollte! Sein Zuhause befand sich auf dem Territorium der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ).

 Als M. im August 1945 aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft zurückgekehrt war, fand er bereits einen vom 7. Juli 1945 datierten Brief vor. Darin war er durch den Werkdirektor des RAW Delitzsch, Dünhaupt, seines Dienstes entho­ben worden. Als Grund wurde angegeben, dass er „als Oberscharführer der SA der NSDAP tätig gewesen“ sei. Diese Praxis entsprach zunächst der Übereinkunft der Siegermächte in Jalta vom Februar 1945, Funktionäre der NSDAP aus führenden Positionen zu entfernen. Trotzdem muss dieser Brief auf M. wie ein Schock gewirkt haben. Auch ihm musste bereits zu Ohren gekommen sein, dass täglich Verhaftungen durch die russischen Besatzungstruppen erfolgten und niemand richtig wusste, welches Schicksal den Inhaftierten zugedacht war. Jeden Tag nagte die Ungewissheit an ihm; immer wieder stellte er sich die Frage: Werde ich auch verhaftet…? Zu diesem Zeitpunkt waren bereits sein Bruder und einer seiner Freunde durch den NKWD inhaftiert worden. Vielleicht hätte er zu diesem Zeitpunkt auch in die westlichen Besatzungszonen flüchten können. Aber er hatte keine Taten begangen, die eine Verhaftung gerechtfertigt hätten und außerdem hätte er seine ganze Familie hier lassen müssen.

Kndigungsschreiben RAW farbig
Abb. 3: Kündigungsschreiben des RAW Delitzsch vom 7. Juli 1945

Nach der Entlassung aus dem RAW Delitzsch fand M. eine Anstellung als Hilfsarbeiter in der Zuckerfabrik Delitzsch und für ca. zwei Monate verlief sein Leben scheinbar ruhig. Aber diese Ruhe war trügerisch. Er wurde plötzlich am 6. November 1945 durch Angehörige einer operativen Gruppe des NKWD und deutsche Volkspolizisten verhaftet und zur Kommandantur in die Dübener Straße 20 gebracht. Dabei wurde wie üblich kein Haftgrund angegeben und auch keine Untersuchung eingeleitet. Aus seinen Briefen, die er aus den Gefängniszellen schmuggeln konnte geht hervor, dass er eine Denunziation vermutete. Erst wesentlich später konnte diese Vermutung bestätigt werden. Bei den Denunzianten handelte es sich um gute Bekannte aus der unmittelbaren Nachbarschaft.

Diese Denunzianten wollten damit ihre eigene Haut retten und nutzten den Umstand, dass durch die russischen Besatzer sowieso keine Überprüfung solcher Behauptungen erfolgen würde. Man könnte ihnen lediglich zugute halten, dass ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst war, de facto ein Todesurteil gefällt zu haben. Es ist aber davon auszugehen, dass M. seine Mitgliedschaft in der NSDAP und seine Funktion als Zel­lenleiter sowie sein Rang eines Oberscharführers in der SA ebenfalls Anlass seiner Internierung waren.

Die örtliche Verwaltung in Delitzsch musste für die sowjetische Kommandantur eine Liste mit den wichtigsten Daten aller NSDAP-Mitglieder erstellen, die zu diesem Zeitpunkt ihren Wohnsitz in Delitzsch hatten. Als Grundlage dafür konnten die in der Burg Wettin gefundenen Mitgliederlisten der NSDAP für den Gau Halle-Merseburg dienen. Diese Listen wurden bis Ende 1948 ständig ergänzt und mit den Namen der aus der Gefangenschaft entlassenen Mitglieder aktualisiert. Sie enthielten jedoch keine Angaben darüber, welche Rolle die einzelnen Mitglieder innerhalb des faschistischen Machtgefüges spielten oder ob sie an Verbrechen beteiligt waren. Diese Liste umfasste für die Stadt Delitzsch 2.300 NSDAP-Mitglieder, bei einer Einwohnerzahl von ca. 17.000 im Jahre 1945.

Waren in den ersten Monaten nach dem Krieg in den Speziallagern noch Volksdeutsche, Soldaten, SS-Angehörige, Parteifunktionäre, Werwolfverdächtigte, „Kapitalisten“, Staatsfunktionäre und Polizisten durcheinander gewürfelt, so hatte der im September 1945 erlassene Befehl mit einem Katalog über die in Speziallager und andere Lager Einzuweisenden das Ergebnis, dass die für Kriegsgefangenenlager und besondere Untersuchungslager vorgesehenen Häftlingskategorien nicht mehr in die Speziallager kamen und nach und nach von diesen Haftgruppen entlastet wurden: ehemalige Soldaten und SS-Leute kamen z. B. in Kriegsgefangenenlager (in der Sowjetunion) und ein relativ kleiner Teil von Häftlingen (vor allem Volksdeutsche), denen man die Zusammenarbeit mit dem Feind vorwerfen wollte, wurde ebenfalls in Lager der Sowjetunion gebracht. Insofern blieben in den Speziallagern auf deutschem Boden die „kleinen Leute“, auch wenn sich in diesem oder jenem Fall nicht klar erkennen ließ, warum ein ehemaliger Soldat ohne Parteifunktionen oder ein ehemaliger Richter, der nach dem genannten Befehl hätte in ein Lager in der Sowjetunion gebracht werden müssen, in einem Speziallager in Deutschland blieben. Bei den Fahndungen und Verhaftungen spielte die am 1. Juni 1945 gegründete Deutsche Volkspolizei eine Helferrolle. Allerdings hatte sie kein Recht, die Rechtmäßigkeit von angeordneten Verhaftungen oder die Glaubwürdigkeit von Denunziationen zu überprüfen.

Abbildung 2 - Das Gebude Am Wallgraben 6 um 1946
Abb. 4: Grundstück Am Wallgraben 6
(um 1946, später Kreisdienststelle des MfS)

Die weiteren Daten zu M. sind zum Teil ungenau und können lediglich auf der Grundlage vorhandener Dokumente und persönlicher Aufzeichnungen rekonstruiert werden. Unter anderem liegen zwei datierte Originalbriefe vor, die M. aus der Gefängniszelle in der Dübener Straße schmuggeln konnte. Darin drückt er noch seine Hoffnung aus, dass das alles bald vorbei sein werde.

In dem Brief vom 4.12.1945 schrieb M.: „Heute sind es nun 4 Wochen und ich sitze immer noch hier.“ Diese Angabe steht im Widerspruch zu einer russischen Karteikarte aus dem Archiv des MGB, auf der als Tag der Verhaftung der 23.11.1945 angegeben ist. Es ist anzunehmen, dass an diesem Tag seine Überstellung nach Torgau zwar verfügt wurde, tatsächlich aber erst 4 bis 5 Wochen später erfolgte. Der genaue Tag der Überführung nach Torgau ist nicht mehr festzustellen. Mitteilungen an Angehörige über das Schicksal der Internierten waren bei Strafe verboten, jeglicher Kontakt nach außen war untersagt. Trotzdem versuchten viele Häftlinge wie in diesem Fall immer wieder, eine Nachricht für ihre Angehörigen aus den Gefängniszellen oder den Lagern zu schmuggeln.


Liebe Mutti, Jungens und Eltern!

Deinen Kuchen am Sonnabend habe ich nicht erhalten. Ich sah noch heute Deine Kaffeeflasche stehen. Bringe mir bitte meine alte Hose hier her und warte. Du kannst dann meine blaue Hose mitnehmen. Bringe mir bitte Brote (Bemmen) mit und kein ganzes Brot. Bitte einen kleinen Zettel beilegen (verstecken). Fast alle Kameraden sind am Sonnabend nach Torgau gekommen. A. B. ist noch da. Bei mir sieht es nicht gut aus. Werde wohl noch einige Monate in Torgau aufnehmen müssen. Warst Du bei F. F.? Hat er etwas unternommen?

Herzliche Grüße

Euer Vati!         26.11.45

 

Originalbrief Nr. 2 farbig

Abb.
5: Kopie des ersten Briefes vom 26.11.1945. Dieser Brief konnte heimlich aus der Gefängniszelle in der Dübener Straße 20 geschmuggelt werden.

 


den 4.12.1945


Meine liebe herzensgute Mutti, meine lieben Jungens und meine lieben Eltern!

Heute sind es nun 4 Wochen und ich sitze immer noch hier. Hoffentlich bekommen die Verbrecher, die mich hier hergebracht haben ihre verdiente Strafe. Es ist furchtbar, in einem Raum zu sitzen ohne jegliche Arbeit. Warum habt Ihr denn nicht einmal einen kleinen Zettel beigelegt? Schreibt doch bitte einmal einen kleinen Zettel und versteckt ihn gut in dem Kuchen oder Brot. Solltet Ihr einmal etwas Tabak haben, dann packt mir ein Paket, schreibt meinen Namen darauf und gebt es bei Bäckermeister Schöne in Delitzsch am Krankenhaus ab. Das Mädchen von Frau Schöne bringt immer einmal Pakete vorbei. Sprich doch bitte einmal mit Frau Schöne! Am Sonntag war auch Frau A. N. hier und hat auf den "Husch" ein Paket durch das Fenster gesteckt. Vielleicht geht es am kommenden Sonnabend nach Torgau? Hans O. wird vielleicht in den kommenden Tagen entlassen werden. Deinen Kuchen habe ich mit bestem Dank erhalten. Das Essen ist so weit gut und ausreichend. Was macht Ihr denn zu Hause? Gehen die Jungs noch tanzen? Sie sollen meinetwegen nicht zu Hause bleiben. Eine Spielkarte wird hier dringend benötigt. Vielleicht könnt Ihr eine Spielkarte beilegen. (…) Bitte auch eine Schachtel Streichhölzer beilegen. Ich bitte Euch, nichts beim Posten abzugeben, da das meiste Zeug außer Brot nicht hier her kommt. Butter, Wurstwaren und Fett werden hier nicht abgegeben. Nun seid aber recht herzlich gegrüßt und im Geiste geküsst von Eurem N. N.!


Originalbrief Nr. 1 Seite 2 farbig

Abb. 6
: Kopie des zweiten Briefes vom 04.12.1945. Dieser Brief war das letzte Lebenszeichen, das die Angehörigen von M. erhielten.

 

 An der Verhaftung von M. war auch der damalige Hauptmann und spätere Major Dubner beteiligt:

Abbildung 4 - Major Iona Grigorewitsch Dubner
Abb. 7: Iona Grigorewitsch Dubner

Hauptmann und später Major Iona Grigorewitsch Dubner: Er kam am 4. Juli 1945 an der Spitze von fünf sowjetischen Offizieren nach Delitzsch und war vier Jahre lang der Leiter der Politabteilung der sowjetischen Kommandantur des Kreises Delitzsch. Unter seiner Leitung wurde in Delitzsch im Behördenhaus in der Dübener Straße 20 (später VP-Kreisamt und heute zum Gymnasium gehörig) die Einrichtung der sowjetischen Kommandantur vorbereitet. Er war maßgeblich an der Vorbereitung und Durchführung der Internierung für die als aktive Nazis verdächtigten Personen beteiligt.

Dubner in DZ 1975 - 1

Abb. 8: Dubner wird am 09.05.1975 in das Ehrenbuch des Kreises Delitzsch eingetragen

 

Aus Anlass der Feier zum „20. Jahrestag der Befreiung“ am 8. Mai 1965 weilte Dubner auf Einladung 14 Tage in Delitzsch. Auch zum „30. Jahrestag der Befreiung“ am 8. Mai 1975 wurde er eingeladen und weihte den neu gestalteten Ehrenhain für die gefallenen sowjetischen Soldaten auf dem Friedhof Delitzsch ein. Am 09.05.1975 wurde er für sein Wirken durch den Vorsitzenden des Rates des Kreises Delitzsch, Karl Hübner (rechts in Abb. 8), ausgezeichnet und in das Ehrenbuch des Kreises Delitzsch eingetragen. Anwesend war dabei unter anderem der damalige 1. Sekretär der Kreisleitung der SED, Richard Tänzer (links in Abb. 8).  In der Eintragung findet sich natürlich kein Hinweis auf unter seiner Leitung durchgeführte zahllose und willkürliche Verhaftungen:

Oberstleutnant der Sowjetarmee I. R. Iona Grigorewitsch Dubner;

geboren 04.09.1907, Mitglied der KPdSU seit 1930; wohnhaft in Chmelnizki, Ukrainische SSR;
1945 als Major der Sowjetarmee Leiter der politischen Abteilung der SMAD in Delitzsch;
Teilnehmer am Großen Vaterländischen Krieg der SU 1941-1945;
kämpfte in den Schlachten zur Verteidigung Moskaus und Stalingrads, Teilnehmer an der Schlacht im Kursker Bogen;
Leistete in den Jahren 1945 bis 1948 hervorragende Arbeit bei der Unterstützung der deutschen Kommunisten zur Errichtung der Einheit der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei, der SED.
Große Verdienste erwarb er sich bei der Stärkung der antifaschistisch - demokratischen Ordnung und der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus im Kreis Delitzsch.

Delitzsch, am 30. Jahrestag des Sieges des Sowjetvolkes im Großen Vaterländischen Krieg und der Befreiung des deutschen Volkes vom Hitlerfaschismus durch die ruhmreiche Sowjetarmee,

9. Mai 1975

Tänzer, 1. Sekretär der KL der SED

Hübner, Vorsitzender des Rates des Kreises Delitzsch

 

Eine der bis heute erhaltenen Zellentren des Gefngnisses im Delitzscher Rathaus
Abb. 9: Eine der noch heute erhaltenen Zellentüren im Delitzscher Rathaus

In der Gefängniszelle in der Dübener Straße 20 war M. ca. fünf Wochen (also bis etwa 10.12.1945) eingesperrt und wurde dann für mehrere Tage in das Gerichtsgefängnis in Delitzsch (die Gefängniszellen im Rathaus sind heute noch erhalten) verlegt. An einem kalten Wintertag zwischen dem 12. und 28. Dezember 1945 fuhr ohne Ankündigung ein LKW auf den Hof des Delitzscher Rathauses. Kurze Zeit später wurden die Häftlinge aus dem Keller getrieben und ohne ein Wort auf den LKW verfrachtet. Die Häftlinge versuchten jedes Geräusch und alle Vorgänge zu analysieren. So konnten sie schnell feststellen, dass der LKW die Stadt in östlicher Richtung verließ. Der eine oder andere fragte sich: „Kommen wir jetzt nach Sibirien…?“ Sie atmeten auf, als die Fahrt nach etwa zwei Stunden endete. Auf der Ladefläche hockend konnten sie durch Schlitze in der Plane erkennen, dass sie in Torgau angekommen waren, in die Festung mit der Zitadelle: Fort Zinna. Das war das berüchtigte Speziallager Nr. 8 in Torgau. Die Erleichterung hielt aber nur kurz an. Die Zellen des Forts waren für höchstens 1.000 Personen bestimmt. Tatsächlich befanden sich aber 7.600 Inhaftierte dort. 7.600 Häftlinge ohne ausreichende Ernährung, ohne medizinische Versorgung, ohne jede Tätigkeit, ohne Hoffnung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war auch dem Letzten klar, dass eine schnelle Entlassung und Heimkehr in weiter Ferne lag.

Das Lager Fort Zinna bestand aus einem mehrstöckigen steinernen Hauptgebäude und einer Anzahl Holzbaracken. Neuankömmlinge wurden zunächst in die Quarantänebaracke gebracht, bevor sie verlegt wurden. Tagsüber konnten sich die Inhaftierten im Lager frei bewegen. Früh und abends war Zählappell. Nach dem Abendappell durfte bis zum Frühappell niemand mehr seine Baracke verlassen. Diese Baracken bestanden aus mehreren großen Räumen mit 50 bis 60 Insassen. Das Steinhaus hatte Doppelzellen, die aber jeweils mit vier Mann belegt waren. Die schlimmste Art der Unterbringung war in der Halle des Steingebäudes. Diese war von Häftlingen so überfüllt, dass nicht einmal genug Platz zum Liegen für alle vorhanden war. Auch das Schlafen war ein Problem. Die dreistöckigen großen Holzregale standen an den Wänden. Die Häftlinge lagen so dicht nebeneinander unter meist dünnen Mänteln, dass alle auf derselben Seite liegen mussten. Wollte sich einer auf die andere Seite drehen, mussten das 10 bis 12 Mann gleichzeitig tun. In diesen Sachen und auf der harten Unterlage war der Schlaf natürlich keine Erholung. Im Laufe der Zeit bildete sich deshalb auch bei den meisten Inhaftierten an Hüften und Ellenbogen eine dicke Hornhautschicht. Dazu kamen Qualen durch die vielen Wanzen, vor denen man sich kaum schützen konnte. Die Toten wurden außerhalb des Lagers auf einem Acker verscharrt. Das Gelände wurde vollkommen eingeebnet und später darüber hinweggepflügt. Die Beerdigungskommandos wurden, bevor sie ins Lager zurückkamen, gründlich "gefilzt". Hatten sie Skizzen über die Begräbnisstellen angefertigt, bekamen sie mindestens fünf Tage Karzer. Das hieß, dass diejenigen dann nur jeden dritten Tag einen Napf Graupensuppe bekamen.

Luftbildaufnahme des Forts Zinna in Torgau
Abb. 10: Luftbildaufnahme des Lagers Fort Zinna mit dem Kreuzbau
(Quelle: 2014 Google, 2009 GeoBasis DE/BKG, Aufnahmedatum: 30.09.2013)

Ende März 1946 wurde das Lager in die sich auf der anderen Straßenseite befindende Seydlitz-Kaserne verlegt. In die Zellen des Forts Zinna kamen ab Mai 1946 neue Häftlinge: Diese waren im Unterschied zu den anderen bereits verurteilt – durch ein Sowjetisches Militärtribunal (SMT). Ohne Unterschied waren hier deutsche Zivilisten neben ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen und anderen verurteilten Ausländern eingesperrt. Das Lager im Fort Zinna erhielt nun die Bezeichnung Speziallager Nr. 10. Im Oktober 1948 wurde dieses Lager aufgelöst. Das Schicksal dieser Häftlinge war noch ungewisser: Wer von ihnen nicht schon in Torgau verhungerte oder an Krankheiten starb, wurde später in die Zuchthäuser Waldheim, Bautzen oder Hoheneck zur Verbüßung hoher Haftstrafen verlegt, kam in ein sibirisches Besserungslager oder wurde wie insgesamt 923 zum Tode verurteilte deutsche Zivilisten in das Moskauer Gefängnis „Butyrka“ verschleppt und dort hingerichtet.

Die Gebäude der Seydlitzkaserne hatte man extra für die Gefangenen hergerichtet. In eine Stube kamen acht Mann, wo vorher lediglich zwei Soldaten untergebracht waren. In der Kaserne befand sich eine Sonderbaracke, gewissermaßen ein Lager im Lager. Dort waren Häftlinge eingesperrt, die den sowjetischen Bewachern besonders verdächtig waren und mit anderen nicht zusammenkommen durften. Von ihnen wurden die meisten nach Russland verschleppt.

Von diesen Vorgängen war den Angehörigen aber nichts bekannt. Meistens haben sie noch nicht einmal erfahren, dass die Inhaftierten überhaupt im Torgauer Speziallager waren. So wie die Eltern und die Ehefrau von M. hatten sie angenommen, diese wären direkt von Delitzsch in das Lager Buchenwald gebracht wurden.


Speziallager Nr. 8 in Torgau:
Dieses Lager ging aus dem Lagerkomplex Frankfurt/Oder hervor. Der NKWD richtete es im August 1945 ein. Die Unterkünfte des Speziallagers Nr. 8 in Fort Zinna waren stark überbelegt. Die Häftlinge waren im Zellenbau, eilig errichteten Baracken und Kasematten der Festung notdürftig untergebracht. Die Mehrzahl der im Speziallager Nr. 8 ohne Urteil gefangen Gehaltenen gehörte der NSDAP oder anderen NS-Organisationen an, außerdem befanden sich mehrere hundert Kriegsgefangene unter den Internierten. Die Hauptaufgabe der Speziallager bestand laut der »Vorläufigen Lagerordnung« vom 27. Juli 1945 in der »vollständigen Isolierung« der Internierten. Das bedeutete: keine Nachrichten an die Angehörigen, auch nicht im Falle des Todes, strenge Sicherheitsmaßnahmen, so gut wie keine Arbeitskommandos außerhalb der Lager. Die Lebensmittelrationen und die medizinische Versorgung waren völlig unzureichend, so dass fast alle Todesfälle auf physische Auszehrung oder Tuberkulose zurückzuführen waren. Bis zum Ende des Jahres 1945 füllte sich das Lager mit über 7.000 Gefangenen. Im Mai 1946 wurde das Lager in die benachbarte Seydlitz-Kaserne verlegt. Im Dezember 1946 und Januar 1947 wurde das Speziallager Nr. 8 nach Verlegung der etwa 12.100 Gefangenen in die Speziallager Nr. 2 Buchenwald (9.900) und Nr. 1 Mühlberg/Elbe (2.200) aufgelöst. Über 600 Häftlinge waren in dem Lager verstorben.

 

Seydlitzkaserne
Abb. 11: Ein Gebäude der ehemaligen Seydlitzkaserne, später Speziallager Nr. 8
(diese Gebäude wurden inzwischen abgerissen)

Im Speziallager Nr. 8 blieb M. bis zum 28. De­zember 1946 und wurde dann mit anderen Internierten in das Speziallager Nr. 2 nach Buchenwald über­führt (laut einer Transportliste, die im Lager Torgau erstellt wurde). Der Grund dafür war, dass Ende 1946 das Lager in Torgau aufgelöst wurde. Ein Teil der Internierten kam in das Spezialla­ger Nr. 1 nach Mühlberg und ein Teil in das Speziallager Buchenwald.

Lager Mhlberg um 2014
Abb. 12: Luftbildaufnahme des ehemaligen Speziallagers Mühlberg
(Quelle: 2014 Google, 2009 GeoBasis DE/BKG Image, 2014 GeoBasis DE/BKG, Aufnahmedatum: 01.01.2008)


Speziallager Nr. 1 in Mühlberg:
Von 1939 bis 1945 war das Lager in der Nähe von Mühlberg (Elbe) das Kriegsgefangenenlager STALAG IV B der deutschen Wehrmacht. Am 23. April 1945 wurde das Lager durch die Rote Armee befreit. Im September 1945 übernahm es der Staatssicherheitsdienst NKWD als Speziallager Nr. 1. Im Juni 1946 und im August 1946 wurden je 1.000 und im Februar 1947 900 arbeitsfähige Häftlinge in die UdSSR deportiert. Durch Transporte aus den aufgelösten Lagern Torgau, Ketschendorf und Jamlitz stieg die Belegungszahl auf durchschnittlich 12.000 Häftlinge. Bis zu seiner Auflösung im Dezember 1948 durchliefen etwa 22.000 Deutsche und Ausländer dieses Lager. Fast jeder Dritte starb hier; ungefähr 7.000 Tote ruhen namenlos in anonymen Massengräbern im weiten Umfeld der Gedenkstätte. Ihre Angehörigen erhielten keine Nachricht. Im Sommer 1948 wurden 7.300 Häftlinge entlassen. Die restlichen 5.000 Häftlinge wurden in das Speziallager Buchenwald verlegt. Wie in den anderen Speziallagern in der SBZ auch wurden alle inhaftierten Männer, Frauen und Jugendliche ohne Anklage und Verurteilung von der Außenwelt völlig isoliert.

 

Gedenkstein Mhlberg

 

Speziallager Mhlberg 1 Grber mit Hochkreuz

Abb. 13: Gedenkstein des Lagers Mühlberg   Abb. 14: Gräberfeld mit Hochkreuz

                              

Im Lagerjournal des Lagers Torgau ist bei M. als Haftgrund „karatel“ angegeben, das soviel wie Angehöriger der Straforgane bedeutet. In der Karteikarte des russischen Zentralarchivs des Ministeriums für Staatssicherheit der UdSSR steht als Haftgrund: „Deutsche Straforgane: Mitarbeiter“. Der Haftgrund „Mitarbeiter der Straforgane“ ist nur dadurch zu erklären, dass M. nach russischem Verständnis als ehrenamtlicher Bürgermeister auch für die im Gasthof seiner Gemeinde untergebrachten ausländischen Zwangsarbeiter und deren Schicksal verantwortlich gemacht wurde. Im Lagerjournal des Speziallagers Buchenwald wurde M. dann sogar als „Chef eines Konz.-Lagers“ geführt. Von dieser Anschuldigung hat M. mit Si­cherheit nie etwas erfahren. Es war nicht ungewöhnlich, dass Haftgründe erfunden oder „angepasst“ wurden. Die Schuldfrage zu überprüfen war der Mühe nicht wert.

Abbildung 8 - 1949 angelegte Karteikarte fr M. aus dem Archiv der sowjetischen Staatssicherheit
Abb. 15: Karteikarte, die im sowjetischen Ministerium für Staatssicherheit
über M. angelegt wurde, darunter die deutsche Übersetzung

 Zu den mit M. nach Torgau überführten Internierten gehörten unter anderem sein Bruder und Paul Scharf, amtierender Bürgermeister von Delitzsch bis April 1945. Gerade Paul Scharf hatte viel für seine Stadt getan. Im April 1945 konnte er mit anderen Antifaschisten die Kapitulation der Stadt vor den amerikanischen Truppen erwirken und somit viele Menschenleben retten. Aber das interessierte den NKWD wenig. Es genügte seine Funktion als Bürgermeister, um ihn einzusperren. Ein Schuldnachweis war nicht erforderlich. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass laut Strafgesetzbuch der RSFSR von 1926 ein Beschuldigter seine Unschuld nachweisen musste. Dass das gar nicht möglich war, wenn ein Beschuldigter interniert wurde, spielte dabei keine Rolle. Obwohl der „Antifa-Ausschuss“ der Stadt Delitzsch einschließlich seiner kommunistischen Mitglieder mit Hinweis auf dessen antifaschistische Haltung die Freilassung von Paul Scharf forderte, war es den zuständigen Stellen der SMAD nicht einmal eine Antwort wert. Erst am 3. Februar 1950 wurde Paul Scharf aus dem Lager Buchenwald entlassen; er blieb also bis zur Auflösung des Lagers inhaftiert.

 Antifa-Brief fr Scharf S.1

Antifa-Brief fr Scharf S.2a
Abb. 16: Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des Antifaschistischen
Ortsausschusses Delitzsch an die SMAD

Die Haftbedingungen in Buchenwald waren ebenso katastrophal wie in Torgau und Mühlberg. Die Häftlinge durften nicht arbeiten oder ähnliche Tätigkeiten verrichten. Ihnen war es untersagt, zu anderen Häftlingen Kontakt aufzunehmen. Niemand wusste, wie es seinen Angehörigen ging. Die Isoliertheit war vollkommen. Diese endlos langen Tage wurden nur durch kurze Gänge an der frischen Luft unterbrochen. M. trieben die Gedanken an seine Familie fast in den Wahnsinn. Die Ungewissheit war die schlimmste Strafe, die man einem Menschen antun konnte: Die Hilflosigkeit, keinen Ausweg aus dieser Situation zu finden; die empfundene Ungerechtigkeit, sich noch nicht einmal verbal gegen Vorwürfe rechtfertigen zu können; die erzwungene Untätigkeit, die immer wieder zum Grübeln führte und die Hoffnung, die kein Ziel kannte. Selbst wenn man von einem Gericht verurteilt worden wäre – und sei es auch noch so ungerecht – hätte man irgendwo am Ende des Tunnels Licht sehen können und hätte ein Ziel gehabt, an das man sich klammern könnte. So aber konnten diese Maßnahmen nur einem Ziel dienen: die Internierten psychisch zu brechen.

Dazu kam das völlig unzureichende Essen. Wenn man die Angaben aller sowjetischen Speziallager zugrunde legt, starben etwa ein Viertel aller Internierten an Hunger oder an Krankheiten, die durch Hunger verursacht waren. Bei etwa 90% der in den Lagern Verstorbenen wurde als Todesursache entweder Enterokolitis, Dystrophie 3 oder Tuberkulose angegeben. Alles Krankheiten, die durch mangelnde Ernährung und Hygiene verursacht wurden. Gegen Ende des Jahres 1946 nahmen die sowieso schon knappen Lebensmittelrationen in Torgau von Tag zu Tag weiter ab, da man es nicht für notwendig hielt, das Lager kurz vor der Auflösung mit Lebensmitteln zu versorgen. So kamen die Häftlinge halb verhungert im Lager Buchenwald an.

 Baracke im Speziallager Buchenwald
Abb. 17: Lagerbaracke im ehemaligen Speziallager Buchenwald

Noch eine Besonderheit im sowjetischen Speziallagersystem gilt es hervorzuheben. Es war für die Lagerinsassen nur sehr schwer, bestimmte Dinge, Verhaltensweisen und Anordnungen des NKWD zu verstehen. Während es für die meisten Internierten durchaus verständlich gewesen wäre, wenn man nach der Kapitulation nach den wirklichen Tätern des Dritten Reiches gesucht und diese eingesperrt hätte, so musste es doch wie ein Hohn wirken, wenn in vielen Fällen tatsächliche Kriegsverbrecher als Saalälteste, Kalfaktoren usw. eingesetzt wurden. Um Personal zu sparen setzten die Russen oftmals eine deutsche Lagerleitung mit faschistischer oder krimineller Vergangenheit ein. Während eine große Zahl Unschuldiger leiden musste, genossen gerade solche Verbrecher die größte Sympathie des sowjetischen Lagerpersonals. Lagerleitung und Häftlinge wurden gegeneinander ausgespielt, z.B. durch Denunzierungen unter Kameraden, die oft zu verschärftem Arrest führte. In Mühlberg gehörten dieser Lagerleitung auch zwei Delitzscher an: Robert Lampe und Erich Thomas. Letzterer konnte aber nur begrenzt davon profitieren. Trotz seiner Brutalität und Härte gegen seine eigenen Kameraden blieben ihm die Speziallager Torgau, Mühlberg und Buchenwald nicht erspart. Nach 1950 kam er ins Zuchthaus Waldheim, wo sich seine Spur verliert.

M. starb laut Auszug aus den Totenlisten des NKWD/MWD-Speziallagers Buchenwald am 13. Februar 1947 an Enterokolitis. Zusammen mit anderen Toten wurde er in der Umgebung des Lagers verscharrt. Beerdigungsakten durften nicht angefertigt werden, weshalb die genauen Begräbnisstätten der Lagertoten nicht bestimmbar sind. Eine Benachrichtigung der Angehörigen erfolgte nicht, auch nicht Jahrzehnte später.


Speziallager Nr. 2 in Buchenwald:
Das sogenannte Speziallager 2 Buchenwald nahm im August 1945 seinen Betrieb auf. Der sowjetische Sicherheitsdienst führte die vorhandenen Baulichkeiten des ehemaligen faschistischen Konzentrationslagers weiter und lieferte zunächst Menschen aus der Region ein. Später wurde Buchenwald wie Sachsenhausen und Bautzen eine Art Auffanglager für die Überlebenden der nach und nach aufgelösten Lager. Bis zum Jahresende 1945 wuchs die Anzahl der internierten Personen auf fast 6.000 an. Unter den zwischen August 1945 und Februar 1950 im Speziallager 2 gefangen gehaltenen 28.455 Menschen (offizielle sowjetische Angabe) gab es auch etwa 1.000 Frauen. Die höchste Belegung hatte das Speziallager 2 im Frühjahr 1947 mit 16.371 Inhaftierten. Etwa 1.500 Personen wurden, vornehmlich zum Arbeitseinsatz, in die UdSSR gebracht. Körperliche Misshandlungen durch sowjetische Sicherheitskräfte begleiteten oft die Verhaftung und Vernehmung, selten aber den Alltag im Lager. Die Internierten litten unter Enge, Ungeziefer und Kälte. Neben Tuberkulose, Enterokolitis und Dystrophie gab es durch schlechte hygienische Bedingungen eine Vielzahl von Hautkrankheiten und Ödemen. Wegen der vollständigen Isolierung von der Außenwelt, der Nichtbeschäftigung und Perspektivlosigkeit gehörten Depressionen zu den häufigen psychischen Krankheiten, die den körperlichen Zusammenbruch beschleunigten. Am gravierendsten prägten Hunger und Isolierung den Alltag. Durch die vorübergehende Kürzung der schmalen Rationen im Winter 1946/47, als die Ernährungslage im Speziallager 2 den Tiefstand erreichte, setzte ein Massensterben ein. Insgesamt starben im Speziallager Buchenwald zwischen 1945 und 1950 7.113 Personen, darunter 872 Frauen und 1.303 Jugendliche. Bei diesen Zahlen handelt es sich um die Toten, die auch wirklich nachgewiesen werden konnten. Die Dunkelziffer war aber höher. Einige Autoren behaupten sogar, dass es sich tatsächlich um bis zu 12.000 Tote gehandelt haben muss. Bei Entlassungen kamen im Sommer 1948 etwa 9.250 Häftlinge frei, Anfang 1950 noch einmal 1.560. Am 9. Februar 1950 wurden 2.154 Häftlinge zur Aburteilung in das Zuchthaus Waldheim gebracht und das Lager aufgelöst.

Sterbeurkunde Moskau. farbig
Abb. 18: Todesbescheinigung des Exekutivkomitees der Allianz der Gesellschaften vom
Roten Kreuz und Roten Halbmond der UdSSR vom 29.03.1977

Bis 1977 erhielten die Angehörigen M.'s offiziell keine Kenntnis von seinem Schicksal. Seine Ehefrau hatte beim Internationalen Suchdienst Augsburg einen Nachforschungsan­trag eingereicht. Am 15.12.1977 erhielt sie aus Moskau die Todesurkunde. Aber selbst auf dieser Urkunde war der Sterbeort nicht angegeben. Noch bis Mitte der 50er Jahre begab sich seine Frau zum Bahnhof, wenn ein Zug entlassener Gefangener angekündigt wurde. Selbst danach hoffte sie noch jahrelang auf die Rückkehr ihres Mannes. Erst 1999 gelang es, den Leidensweg von M. nachzuvollziehen – ein Zeitpunkt, den seine Frau nicht mehr erleben konnte. Zu DDR-Zeiten konnte man es sich nicht leisten, über dieses Thema öffentlich zu reden. Internierte, die dieser Hölle nach Jahren entrinnen konnten, trauten sich aus Angst vor weiteren Repressalien nicht, über ihr Schicksal zu reden. So blieb der gesamte Vorgang unter der Bevölkerung weitgehend unbekannt und kaum jemand ahnte die Ausmaße des sowjetischen Lagersystems. Angehörige von Internierten waren Schikanen ausgesetzt. War das Fehlen einer Todesnachricht schon allein eine psychische Belastung, so kam noch hinzu, dass Angehörige nur dann jemanden für tot erklären lassen konnten, wenn eine eidesstattliche Erklärung von Mithäftlingen vorlag. Aus verständlicher Angst waren diese aber nicht immer dazu bereit. Außerdem war es den Standesbeamten anfangs verboten, für verstorbene Internierte Sterbeurkunden auszustellen.

Kopie Auszug Totenliste NKWD
Abb. 19: Auszug aus der Totenliste des Speziallagers Buchenwald


Die Gräber des Speziallagers 2 in Buchenwald:
Erst Ende 1989 erfuhr die Öffentlichkeit von denGräberfeldern des sowjetischen Speziallagers, die sich nördlich des Lagergeländes befinden. Unmittelbar hinter dem ehemaligen Lagerzaun am Nordhang des Ettersbergs beginnt das zu einem Waldfriedhof umgestaltete Gräberfeld I. Es umfasst etwa 800 größere und kleinere Massengräber. Die anonymen Massengräber nördlich des Lagers und in der Nähe des Bahnhofs wurden mit Stahlstelen markiert und zu Waldfriedhöfen gestaltet. Die Mulden zwischen den Bäumen weisen auf Grablagen hin. Im Februar 1990 hatte die Gedenkstätte im Gräberfeld ein erstes Kreuz aufgestellt. An dieser Stelle entstand ein individueller Trauerplatz mit Kreuzen und Gedenksteinen.

 

 Buchenwald Grberfeld des Speziallagers 2
Abb. 20: Stahlstelen auf den Gräbern der Opfer des Speziallagers Buchenwald

Einige Zahlen sollen den Umfang der Speziallager in der SBZ verdeutlichen. Unter Berufung auf das Besatzungsrecht nahm das NKWD in der SBZ bis Oktober 1945 82.000 deutsche Zivilpersonen fest.Erst nach dem Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) Nr. 35 vom 26. Februar 1948 wurden schätzungsweise 45.000 Menschen entlassen, so dass sich Ende 1949 in den verbliebenen Lagern Bautzen (Speziallager Nr. 3), Buchenwald (Speziallager Nr. 2) und Sachsenhausen (Speziallager Nr. 1) noch etwa 30.000 Zivilisten befanden. Nach damaliger sowjetischer Lesart handelte es sich um leitende Mitarbeiter des NS-Systems.

Totenbuch des Spezlagers 2 mit Blick zum Grberfeld
Abb. 21: Totenbuch in der Gedenkstätte des Speziallagers Buchenwald mit Blick zum Gräberfeld

 


4. Kurzfassung der Geschichte der Speziallager und Gefängnisse in der SBZ – ergänzende Bilder und Dokumente

An dieser Stelle werden ergänzende Fakten, Zahlen, Dokumente sowie Fotos zu den Lagern und Gefängnissen angefügt, in denen Bürger aus dem Landkreis Delitzsch eingesperrt waren. Aber auch die Geschichte der anderen Lager in der SBZ soll in Form einer Übersicht kurz erläutert werden. Durch den NKWD-Befehl Nr. 00461 vom 10. Mai 1945 entstanden auf zunächst noch ostdeutschem Gebiet 15 Lager (darunter Posen, Schneidemühl, Schwiebus, Landsberg an der Warthe, Fürstenwalde, Werneuchen), weiter drei sogenannte Lager-Gefängnisse (darunter Tost und Oppeln in Oberschlesien) und zehn Gefängnisse (darunter Graudenz in Westpreußen und Königsberg). Seit Anfang Juli 1945 organisierte der Kommissar 2. Grades Serov gemäß dem ihm durch den Befehl Nr. 00780 des NKWD erteilten Auftrag den Ausbau der Operativen Einrichtungen sowie der Speziallager und Gefängnisse des NKWD in der SBZ. Diese Speziallager waren weder Internierungslager nach international gültigen Maßstäben noch Konzentrationalager im Sinne der faschistischen KZ. Das NKWD richtete die Speziallager mit einem besonders harten und strengen Lagerregime ein. Im Mittelpunkt standen dabei vor allem die Verhinderung der Flucht (wegen der Sicherung des Besatzungsgebietes) und die völlige Isolierung der Insassen von der Außenwelt (wegen der Unterbindung jeglicher Kontakte zu Außenstehenden). Für die Speziallager holte Serov in Form von Lagerverlegungen erfahrene Kader der östlich von Neiße und Oder aufzulösenden bisherigen Speziallager und Gefängnisse in die SBZ.  Nach einer größeren Entlassungsaktion im Jahre 1948 wurden die kleineren Lager aufgelöst und die Häftlinge zu den verbliebenen drei Lagern zugeordnet: Nach Buchenwald (nun Speziallager Nr. 2) kamen in den letzten Jahren weiterhin die Nichtverurteilten; nach Bautzen (nun Speziallager Nr. 3) hauptsächlich die zu hohen Haftstrafen und nach Sachsenhausen (nun Speziallager Nr. 1) die zu niedrigen Haftstrafen Verurteilten.

4.1. Speziallager Nr. 1 in Mühlberg (August 1945 – Oktober 1948)

Im Juni 1945 wurde das Speziallager Nr. 1 der 1. Weißrussischen Front von Rembertow bei Warschau nach Schwiebus/Neumark und Ende August/Anfang September 1945 in das ehemalige Kriegsgefangenenlager Stalag IV/B in Mühlberg an der Elbe verlegt. Ab 15. September 1945 brachten Operativgruppen des NKWD aus Sachsen und Sachsen-Anhalt die ersten Häftlinge nach Mühlberg. Die Verwahrung der Inhaftierten erfolgte stets unbefristet. Die Mehrheit der über 21 800 Inhaftier­ten, die das Speziallager Nr. 1 des NKWD, Mühlberg/Elbe, in den drei Jahren seines Beste­hens durchliefen, waren keine im Sinne der Besatzungsmächte belastete Menschen. Viel­mehr handelte es sich um Minderbelastete, "Mitläufer" oder Garnichtbelastete, darunter ehemalige Offiziere, Angehörige des Volkssturms, "Werwolf"-Verdächtige (meist Jugendliche), Fabrikanten, Gutsbesitzer, Menschen aus dem bürgerlich-liberalen Milieu, — alle ohne Haftbefehl festgenommen, ohne Gerichtsverfahren, ohne Möglichkeit der Verteidigung, ohne Feststellung von Schuld oder Nicht-Schuld, ohne Verurteilung. Die Verhaftungspraxis in der SBZ war von einer fast grenzenlosen Willkür gekennzeichnet und unterschied sich fundamental von derjenigen in den westlichen Besatzungszonen. Weniger als 150 der mehr als 21 800 Inhaftierten des Lagers Mühlberg wurden zu einer vermuteten Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale (SMT) abtransportiert, wobei diese Verurteilungen keineswegs unter rechtsstaatlichen Bedingungen stattfanden. Im NKWD-Lager Mühlberg gab es zu keiner Zeit Verurteilte. Auch eine etwaige "Wiedergutmachung" durch Mitarbeit am Wiederaufbau der durch den Krieg verwüsteten Länder und Gebiete war nicht der "Sinn" der Inhaftierung und Isolierung der Betroffenen. Dieser Gedanke war nur bei den späteren Transporten noch arbeitsfähiger Häftlinge in die UdSSR relevant. Die Mehrheit der im Lager Inhaftierten war jedoch zum völligen Nichtstun gezwungen. Das Nichts regierte: es gab keine Kontakte nach draußen, keine Informationen welcher Art auch immer, auch nicht über Grund undeventuelle Dauer der Inhaftierung, keine Arbeit außer der zur Erhaltung des Lagers notwendigen. Die Isolierung war perfekt. Es gab keine einzige Flucht aus dem Lager. 1946 wurden zirka 3 000 Inhaftierte in die Sowjetunion verbracht und dort als Kriegsgefangene behandelt. Weitere zirka 1 000 noch arbeitsfähige meist jugendliche Inhaftierte wurden am 8.2.1947 in einem Transportzug vom Bahnhof Neuburxdorf über Frankfurt/Oder in die Sowjetunion nach Anschero-Sudschensk im sibirischen Kusbass deportiert, wo sie vorwiegend im sibirischen Kohlebergbau, später zum Teil auch an anderen Arbeitsstellen eingesetzt wurden. Die Überlebenden dieses Transportes bekamen später ebenfalls den Status von Kriegsgefangenen. Die letzten von ihnen wurden 1952 entlassen.

Reste Kanalisation Mhlberg
Abb. 22: Reste der Kanalisation des Speziallagers Mühlberg um 2006

1948 waren mehr als 6 700 Inhaftierte im Lager verstorben. Anfang Oktober 1948 wurde das Speziallager Nr. 1 Mühlberg aufgelöst. Das verbliebene Kontingent von 3 611 Häftlingen wurde für weitere zwei Jahre in das Speziallager Nr. 2 des NKWD, Buchenwald, transportiert; die übrigen 7 000 wurden entlassen. Keiner der mehr als 6700 Toten des Speziallagers Nr. 1 des NKWD, Mühlberg/Elbe, wurde in einem Einzelgrab beerdigt. Alle wurden nachts außerhalb des damaligen Lagers in Massengräber geworfen, aufeinandergeschichtet. Es gab keinerlei Zeremonien, die Angehörigen wurden nie benachrichtigt. Nach Auflösung des Lagers 1948 gab es Überlebende, die ihr Schweigegebot aus Mitleid brachen und Angehörige informierten, die wiederum Schweigen geloben mussten. Auch in verschiedenen Organisationen der Bundesrepublik Deutschland hinterlegten einzelne Überlebende Nachrichten über Todesfälle, so z. B. beim Deutschen Roten Kreuz. Offizielle Todesnachrichten erhielt aber auch das DRK erst nach 1989/90 bzw. 1993, nachdem Moskauer Archive teilweise geöffnet wurden. Vereinzelt legten Angehörige der Toten, zu denen in den Jahren nach der Auflösung des Lagers im Jahre 1948 eine Nachricht durchgesickert war, in dem betreffenden Gelände Blumen oder kleine Kränze nieder. Alles Derartige wurde unverzüglich auf Weisung der Behörden der DDR entfernt. Das Gebiet sollte landwirtschaftlich genutzt werden, jedoch stießen Bauern auf Knochen, weigerten sich, weiter zu arbeiten. Dann wurde aufgeforstet, das Gelände überwucherte. Nach 1989/90 begannen Angehörige der Toten, Kreuze aufzustellen, Gedenksteine hinzulegen. Mit Hilfe von Fördermitteln des Landes Brandenburg, der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Berlin, und Spenden ist in den Jahren seit 1992 eine Gedenkstätte für alle Toten des Speziallagers entstanden, die nun seit einigen Jahren mit Unterstützung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. noch einmal umgestaltet wird. Bei den Erdarbeiten dazu stieß man auf eins der Massengräber. Die Gebeine dieser Toten wurden am 11. August 2004 in würdiger Form und nach christlichem Brauch bestattet. Das neue Hochkreuz wurde beim XIV. Mahn- und Gedenktreffen am 4. September 2004 geweiht.

4.2. Speziallager Nr. 2 in Buchenwald (August 1945 – Februar 1950)

Trauerplatz des Spezlagers 2 Buchenwald mit Hochkreuz
Abbildung 23: Trauerplatz des Speziallagers Buchenwald mit Hochkreuz

Das sogenannte Speziallager Nr. 2 Buchenwald, wurde ab Anfang August 1945 eingerichtet. Am 21. August trafen hier die ersten Inhaftierten ein. Die volle "Funktionsfähigkeit" wurde in einem internen Bericht des NKWD auf den 05. September 1945 datiert. Vor allem Buchenwald übernahm die Häftlinge des aus dem nun auf polnischem Gebiet liegenden und deshalb verlegten Lagers Landsberg (1946 ca. 5 850 Personen). Dazu kamen die Häftlinge aus den aufgelösten Lagern Nr. 8 Torgau (1947 ca. 9 960 Personen), Jamlitz (ca. 4 000 Personen), Fünfeichen (ca. 2 600 Personen) und Mühlberg (ca. 7 120 Personen). Der sowjetische Sicherheitsdienst führte die vorhandenen Baulichkeiten des ehemaligen faschistischen Konzentrationslagers weiter und lieferte zunächst Menschen aus der Region ein. Bis zum Jahresende 1945 wuchs die Anzahl der internierten Personen auf fast 6 000 an. Nach bisherigen Recherchen befanden sich unter den Internierten: eine kleine Gruppe von Hauptschuldigen an den NS-Verbrechen, eine größere Anzahl kleiner und mittlerer ehemaliger Funktionäre der NSDAP, des nationalsozialistischen Staates und der Wirtschaft, eine Gruppe von Mitgliedern der Hitlerjugend oder Hitlerjugendführer, Angehörige der Waffen-SS, Polizeiangehörige und Offiziere der Wehrmacht sowie eine Vielzahl von Personen, die infolge von Denunziationen, Verwechslungen und willkürlichen Festnahmen in das Lager gekommen waren. Unter den zwischen August 1945 und Februar 1950 im Speziallager Nr. 2 gefangen gehaltenen 28 455 Menschen (offizielle sowjetische Angabe) gab es auch etwa 1 000 Frauen. Mehrfach wurde das Lager ab etwa Anfang 1946 mit Transporten aus anderen, aufgelösten Internierungslagern aufgefüllt. Die höchste Belegung hatte das Speziallager Nr. 2 im Frühjahr 1947 mit 16.371 Inhaftierten. Etwa 1500 Personen wurden, vornehmlich zum Arbeitseinsatz, in die UdSSR gebracht Die sowjetische Lagerleitung bestand aus dem Natschalnik, seinem Stellvertreter, einem Kommandanten, aus der für Überwachung und Vernehmungen verantwortlichen sogenannten operativen Gruppe und einer relativ kleinen Wachttruppe. Für die inneren Abläufe des Lageralltags, zum beträchtlichen Teil auch für die dringende medizinische Versorgung, mußten Internierte selbst sorgen. Es gab eine Lagerordnung. Minimale Haftzugeständnisse, zu denen der Kontakt mit Angehörigen auf Brief- oder Besuchsbasis zählt, wurden nicht gewährleistet. Es fand auch keine Feststellung des Schuldumfangs der einzelnen Internierten statt. Körperliche Mißhandlungen durch sowjetische Sicherheitskräfte begleiteten oft die Verhaftung und Vernehmung, selten aber den Alltag im Lager. Die Internierten litten unter Enge, Ungeziefer und Kälte. Neben Tuberkulose und Dystrophie gab es durch schlechte hygienische Bedingungen eine Vielzahl von Hautkrankheiten und Ödemen. Wegen der vollständigen Isolierung von der Außenwelt, der Nichtbeschäftigung und Perspektivlosigkeit gehörten Depressionen zu den häufigen psychischen Krankheiten, die den körperlichen Zusammenbruch beschleunigten. Am gravierendsten prägten Hunger und Isolierung den Alltag. Durch die vorübergehende Kürzung der schmalen Rationen im Winter 1946/47, als die Ernährungslage im Speziallager Nr. 2 den Tiefststand erreichte, durch die unzureichende Beheizung und eine Ruhrepidemie, setzte Anfang 1947 ein Massensterben ein. Im Speziallager Nr. 2 Buchenwald starben offiziellen sowjetischen Dokumenten zufolge 7113 Menschen. Sie wurden in Massengräbern beerdigt. Die Angehörigen erhielten keine offizielle Benachrichtigung. Die größte Entlassungswelle gab es im Juli/August 1948. Ab 16. Januar 1950 begann die Auflösung des Lagers, die einen Monat später ihren Abschluß fand. 2415 Personen wurden der DDR-Justiz übergeben, die sie in den berüchtigten "Waldheim-Prozessen" aburteilte, die übrigen entlassen.

Stahlstelen in Buchenwald
Abb. 24: Stahlstelen im Speziallager Buchenwald

 


Stählerne Stelen im Wald (Artikel aus: DIE WELT, 13. Juli 2005, von Sven Felix Kellerhoff)

"Zuerst sieht man nur ein irritierendes Schimmern. Auf den zweiten Blick fallen zwischen den Stämmen des dichten Mischwaldes schmale Silhouetten auf. Und dann erkennt man mannshohe Edelstahlsäulen. Mehr als 1150 Stelen sind es insgesamt, 1,80 Meter hoch und zehn Zentimeter dünn. Jede markiert ein Grab; mal liegen darin nur ein oder zwei Tote, manchmal 20. Mehr als 7000 Menschen wurden nordöstlich der Gedenkstätte Buchenwald verscharrt. Es sind die Opfer der "Umnutzung" des Konzentrationslagers durch die sowjetische Besatzungsmacht. Das trotz des kalten Materials anrührende Mahnmal erinnert an die schreckliche, lange verdrängte Nachgeschichte des KZs. Vor 60 Jahren, im Sommer 1945, suchte der Geheimdienst NKWD in der Sowjetischen Besatzungszone nach Anlagen für die Internierung verdächtiger Deutscher. Millionen entwurzelte Menschen, im Jargon der Zeit "Displaced Persons" genannt, vegetierten in Lagern vor sich hin: Ausländische Kriegsgefangene, Zwangs- und Fremdarbeiter sowie KZ-Häftlinge. Sie sollten rasch heimkehren; nicht zuletzt, um Platz zu schaffen für deutsche Internierte. Die Mächte der Anti-Hitler-Koalition waren sich seit 1944 einig darin, die Funktionärsschicht des geschlagenen Deutschlands wegzusperren. Allerdings blieb es jeder Siegermacht überlassen, wie sie die Internierung organisierte - und welcher Zweck im Vordergrund stand. Als eines der ersten Internierungslager in der SBZ wurde Ende Mai 1945 das bisherige Kriegsgefangenenlager Fünfeichen bei Neubrandenburg eingerichtet. Der erste Bericht über Häftlinge dort datiert vom 9. Juni, und am 11. Juli ging die Barackenanlage auf einem ehemaligen Gutshof als Speziallager Nr. 9 über in die Verantwortung des NKWD. In den kommenden dreieinhalb Jahren saßen mehr als 15 000 Menschen hier ein, jeder dritte von ihnen starb an Entkräftung oder Krankheiten. Weitaus symbolischer als Fünfeichen oder andere zu Speziallagern "umgenutzte" Einrichtungen wie die Gefängnisse Bautzen, Torgau und Hohenschönhausen war jedoch die Weiternutzung von ehemaligen NS-Konzentrationslagern; neben Buchenwald traf das auch für Sachsenhausen bei Berlin zu. Hauptmann Fjodor Matuskow, der einen geeigneten Standort in Thüringen ermitteln sollte, riet zwar von Buchenwald ab, setzte sich jedoch nicht durch. Also trafen ab dem 21. August 1945 Transporte von verhafteten Deutschen hier ein. Insgesamt gingen durch das Speziallager Nr. 2 mehr als 28 000 Häftlinge, von denen mindestens 7113 starben. Verglichen mit dem Interesse der Öffentlichkeit an den Untaten der Nazis ist die Aufmerksamkeit für die Insassen der Speziallager gering. Der wichtigste Grund ist die angenommene "Opfer-Konkurrenz": In der DDR wurde die Weiternutzung der Lager entweder komplett verschwiegen oder aber behauptet, sämtliche Insassen seien NSDAP-Anhänger gewesen. Daß in Wirklichkeit spätestens ab Winter 1945/46 nicht mehr die Isolierung verstockter Hitler-Anhänger die Hauptaufgabe der Lager war, sondern das Wegsperren von Gegnern der neuen, "sozialistischen" Staatsordnung, wurde verschwiegen. Die SED-Version hält sich teilweise bis heute. Eine Konferenz der Gedenkstätte Buchenwald aus Anlaß des 60 Jahrestags der "Umwidmung" zum Speziallager Nr. 2 ist jetzt der Instrumentalisierung und Aufarbeitung der sowjetischen Internierungslager nachgegangen. Kurz zuvor hatten bereits die Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und die "Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur" in Zinnowitz auf Usedom mehr als 100 ehemalige Insassen der Speziallager versammelt. Beide Tagungen zeigten, wie schwierig dieses Thema auch 15 Jahre nach der Einheit noch ist. Das liegt einerseits an der menschlich verständlichen, der Sache jedoch oft hinderlichen Vehemenz, mit der die Opfer des sowjetischen Repressionsapparates ihre Interessen vertreten. In Zinnowitz kam es bei einer Diskussion mit Knut Nevermann, dem Stellvertreter von Kulturstaatsministerin Christina Weiss, beinahe zum Eklat: Nevermann, ein erklärter 68er, wurde heftig persönlich attackiert. Derlei fördert nicht die Bereitschaft, das Schicksal der Opfer des Stalinismus neben das der KZ-Überlebenden zu stellen. Andererseits, das zeigte die Tagung in Buchenwald, gibt es immer noch zu wenig Forschung über die Speziallager. So hat erst jetzt der Historiker Wolfram von Scheliha die öffentliche Wahrnehmung der sowjetischen Speziallager in Zeitungen untersucht. So forschen erst seit wenigen Jahren Oral-history-Experten nach den Erinnerungen von Zeitzeugen. Vergleicht man Konzentrationslager und Speziallager nüchtern, erkennt man große Unterschiede: In den sowjetischen Lagern wurde nicht systematisch gemordet und keine Zwangsarbeit geleistet. Trotzdem war die Todesrate in den sowjetischen Lagern aufgrund der verheerenden Versorgung mit durchschnittlich einem Drittel fast so hoch wie in den Nazi-KZs mit 40 bis 45 Prozent (Vernichtungslager wie Auschwitz-Birkenau oder Treblinka nicht mitgerechnet). Das menschliche Leid läßt sich ohnehin nicht gegeneinander aufrechnen. Angesichts dessen bleibt die Erinnerung an die Speziallager, in denen eben nicht nur Nazis oder Kriegsverbrecher einsaßen, sondern Zehntausende völlig Unschuldige, schwierig. Nicht einmal guter Wille kann daran etwas ändern: Vorbildlich weisen sämtliche Tafeln in Buchenwald auf die Mahnorte für die Speziallagerzeit hin - und trotzdem findet nur ein kleiner Bruchteil der jährlich knapp 600 000 Besucher den Weg zum abgelegenen Gräberfeld mit seinem beeindruckend Mahnmal und der benachbarten Ausstellung."

 

Die Totenlisten, von der Registratur des Lagers seit 1945 angelegt, sind nicht vollständig überliefert und enthalten nur minimale Angaben (Name, Vorname, Geburtsjahr, Todesdatum – ab 1947 teilweise auch Registriernummer und Todesursache). Die vermerkte Todesursache muss jedoch zumindest als zweifelhaft gelten. Die Schreibweise lässt erkennen, wie kompliziert eine Identifizierung bzw. Zuordnung der Namen ist. Am 15. Februar 1950 war Buchenwald bis auf ein kleines Nachkommando geräumt. Aber nicht alle Inhaftierten erlangten die Freiheit. Über 2 400 Internierte kamen von Buchenwald in das Zuchthaus Waldheim und wurden dort durch deutsche Gerichte verurteilt.

4.3. Speziallager 3 in Berlin-Hohenschönhausen (Mai 1945 – Oktober 1946)

Anfang Mai 1945 veranlasste die Abteilung Spezlager der 1. Belorussischen Front auf dem Gelände der ehemaligen Haftanstalt Berlin-Hohenschönhausen in der Genslerstraße 66-72 den Aufbau eines Speziallagers. Ab 1938/39 existierte auf dem benachbarten Areal bereits ein kleines Zwangsarbeiterlager, über das wenig bekannt ist. Ab Mai 1945 ließ die Sowjetische Militäradministration (SMAD) auf diesem Gelände durch ein Kommando von 90 verhafteten Deutschen aus dem Speziallager Landsberg/Warthe für alle im Großraum Berlin festgenommenen Deutschen einen stacheldrahtbegrenzten Holzzaun errichten. Die verhafteten – häufig noch minderjährigen – Deutschen, denen Werwolftätigkeit, antisowjetische Agitation oder Spionage vorgeworfen wurde, sperrte man in das Speziallager mit der Nr. 3. Insgesamt durchliefen dieses Lager etwa 20 000 Häftlinge. Das Speziallager Nr. 3 diente bis zum Eintreffen der Amerikaner, Briten und Franzosen im Westteil Berlins als Sammellager aller in der Stadt existierenden und dann nur noch der im sowjetischen Sektor betriebenen NKWD-Gefängnisse. Unter den Inhaftierten befanden sich Funktionäre der NSDAP, Beamte unterschiedlicher Dienststellen, Polizeioffiziere oder Aufseher von Zwangsarbeitern und sowjetische Kriegsgefangene. Eine weitere Betroffenengruppe bildeten Journalisten sowie Künstler. Aber auch vorwiegend Jugendliche kamen wegen des Verdachts der Werwolftätigkeit nach Hohenschönhausen. Ärzte der Berliner Charite durchliefen das Lager ebenso wie einige Hundert Offiziere der Wehrmacht und Angehörige paramilitärischer Organisationen. Nach Auflösung dieses Lagers im Oktober 1946 wurde das Gelände als zentrales sowjetisches Untersuchungsgefängnis in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) genutzt. 1947 ließen die Sowjets von Häftlingen unterirdische Haft- und Folterzellen (U-Boot genannt) in den Kelleranlagen der ehemaligen NSV-Großküche einbauen; dort waren zahlreiche Häftlinge über Monate hinweg eingepfercht. Nach Gründung der DDR übernahm das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) das Gefängnis und baute es zum zentralen Untersuchungsgefängnis aus. Die Geschichte des Gefängnisses war auch zur DDR-Zeit von der Verfolgung politischer Oppositioneller bzw. Verdächtiger geprägt. Die Gefangenen wurden unter menschenverachtenden Haftbedingungen eingesperrt. Bis heute ist die Anzahl der im sowjetischen Internierungslager und in der Haftanstalt Umgekommenen nicht belegt. Die Anzahl der bis zum Jahr 1950 Umgekommenen wird von 900 bis über 3 000 geschätzt.

4.4. Speziallager Nr. 4 (3) in Bautzen (Mai 1945 – März 1950)

Am nördlichen Stadtrand Bautzens wurde Anfang des Jahrhunderts die zu ihrer Zeit modernste Strafvollzugsanstalt Sachsens erbaut. Bereits kurz nach Errichtung erhielt das Zuchthaus wegen der aus gelben Klinkern bestehenden Gebäudemauern seinen berühmt-berüchtigten Beinamen "Gelbes Elend". Von Mai 1945 bis 1950 diente die Anstalt dem sowjetischen NKWD als Speziallager zunächst zur Internierung von Personen, die dem nationalsozialistischen Regime nahegestanden hatten. Diese Internierung fand ohne jede Einzelfallprüfung statt. Später wurden verstärkt Personen inhaftiert, die durch sowjetische Militärtribunale (SMT) in Geheimverfahren unter Verletzung aller rechtsstaatlichen Normen zu hohen Haftstrafen verurteilt worden waren. So waren im Speziallager Bautzen nationalsozialistische Funktionsträger, aber vor allem sozialdemokratische und bürgerliche Gegner des stalinistischen Systems sowie viele willkürlich Festgenommene unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert. Bis Dezember 1948 trug das Speziallager Bautzen die Nr. 4. Nach der Auflösung der kleineren Speziallager erhielt Bautzen ab 01. Januar 1949 bis zu seiner Auflösung die Ordnungsnummer 3. Mindestens 2 800 Tote lassen sich in der Zeit von 1945 bis zur Übergabe des Lagers 1950 an die deutsche Volkspolizei bisher aus in Moskau lagernden Akten der Lagerverwaltung belegen. Ehemalige Häftlinge gehen von einer höheren Zahl an Opfern aus. Insgesamt durchliefen dieses Speziallager 27 285 Gefangene. Am 20. März 1950 erfolgte die offizielle Auflösung des Lagers. Knapp 6 000 Häftlinge wurden an die deutschen Machtorgane übergeben. Von 1950 bis 1989 unterstand Bautzen I dem Ministerium des Innern der DDR, Abteilung Strafvollzug. Nach Entlassung der letzten SMT-Verurteilten 1956 wurden nun in erster Linie mehrfach vorbestrafte und wegen schwerer Delikte langzeitverurteilte Kriminelle inhaftiert.

4.5. Speziallager Nr. 5 in Ketschendorf (April 1945 – Februar 1947)

 Der Befehl Nr. 00461 des NKWD bestimmte auch die Errichtung eines Speziallagers in der Stadt Fürstenwalde. Deshalb wurde das Speziallager Nr. 5 wurde Ende April 1945 in einer Wohnsiedlung der Deutschen Kabelwerke (DEKA-Siedlung) errichtet, die sich am Rande des Ortes Ketschendorf ca. zwei Kilometer entfernt von der Stadt Fürstenwalde befand. Das Dorf Ketschendorf wurde 1950 nach Fürstenwalde eingemeindet. Die Wohnhäuser wurden provisorisch mit einem Stacheldrahtzaun umgeben, der später durch eine drei Meter hohe Bretterwand mit Scheinwerfern und Bewachungstürmen verstärkt wurde. Hauptsächlich wurden Internierte aus Berlin und dem Land Brandenburg hier eingewiesen. Zu den Gefangenen des Speziallagers Nr. 5 gehörten deutsche Zivilpersonen aller Alters- und Berufsgruppen. Außer diesen Zivilinternierten wurden aber auch deutsche Kriegsgefangene im Lager festgehalten. Ferner waren in Ketschendorf "Ostarbeiter", russische Emigranten und Soldaten der Wlassow-Armee interniert, bevor sie - häufig zwangsweise - in die Sowjetunion zurückgeführt wurden. Für diese Häftlingsgruppen war das Speziallager Nr. 5 Sammel- und Durchgangslager. Im November 1945 gab es - laut Zeitzeugenberichten - einen Transport fast aller im Lager befindlichen Russen in die Sowjetunion. Doch auch danach wurden bis Januar 1947 weiterhin sowjetische Staatsbürger im Speziallager Nr. 5 interniert. Die Gesamtzahl der Grabanlagen und die genaue Zahl der Toten sind nicht bekannt. Schätzungen von Zeitzeugen nennen für die Dauer des Bestehens des Speziallagers Nr. 5 von Mai 1945 bis Februar 1947 die Zahl von mindestens 6.000 Verstorbenen. Bis heute ist das Schicksal unzähliger Vermißter nicht aufgeklärt. Anfang 1947 gab es kaum noch Einlieferungen in das Speziallager Ketschendorf. Die sowjetische Verwaltung befahl daher die Auflösung des Lagers, was jedoch nicht zur Entlassung der kranken und entkräfteten Menschen führte. Im Februar 1947 wurden die Internierten verlegt und das Speziallager Nr. 5 in Ketschendorf damit aufgelöst. Die Verlegungen erfolgten in die Speziallager Nr. 1 Mühlberg, Nr. 6 Jamlitz, Nr. 7 Sachsenhausen und Nr. 9 Fünfeichen. Diejenigen, die in die Sowjetunion deportiert werden sollten, kamen nach Frankfurt/Oder in das Lager Nr. 69. Das in Ketschendorf zurückgelassene Auflösungskommando von 60 Personen kam im Mai 1947 in das Speziallager Nr. 2 Buchenwald.

4.6. Speziallager Nr. 6 in Jamlitz (August 1945 – April 1947)

Auf einem von alten Kiefern umgebenen Gelände zwischen dem Bahnhof und dem Dorf Jamlitz, auf dem bereits seit November 1943 ein Außenlager des KZ Sachsenhausen existierte, wurde im September 1945 das Speziallager Nr. 6 errichtet. Das von der SS sogenannte "Arbeitslager Lieberose" war bereits im Februar 1945 aufgelöst worden. In russischen Dokumenten wird für das Lager in Jamlitz die Ortsbezeichnung Lieberose nach der naheliegenden Bahnstation verwendet. Bis Kriegsende wurde das Lager von der Waffen-SS als Kaserne weiter genutzt, stand aber nach der Beschlagnahme durch die Rote Armee leer. Lediglich einzelne Baracken dienten zwischenzeitlich als Flüchtlingsunterkünfte. Ende August 1945 schließlich richtete ein Vorkommando des bis dahin noch in Frankfurt/Oder befindlichen Speziallagers Nr. 6 das Lagergelände notdürftig für die Verlegung der Häftlinge her. Ursprünglich befand sich das Speziallager Nr. 6 in dem östlich der Oder gelegenen Teil Frankfurts, der sogenannten Dammvorstadt (heute Slubice). Da aufgrund alliierter Absprachen das Gebiet östlich der Oder jedoch unte polnische Verwaltung kam, verlegte das NKWD das Lager nach Westen in die SBZ. Den Eintragungen in den sowjetischen Akten zufolge gab es noch bis Ende 1945 Einweisungen in das Speziallager Nr. 6 "Frankfurt", während die Bezeichnung Speziallager Nr. 6 Jamlitz erstmals für März 1946 festzustellen ist. Meistens aber wurde die Lagernummer ohne Ortsbezeichnung verwendet. Insgesamt durchliefen zwischen dem 13. September 1945 und dem 9. April 1947 10 213 Personen das Lager. Die Anzahl der Häftlinge schwankte jedoch. Es kamen nicht nur größere Transporte im Lager an, sondern es gingen mehrfach kleinere Transporte in die Speziallager Nr. 3 Hohenschönhausen und Nr. 7 Sachsenhausen, oder aber zurück in das Speziallager Nr. 5 Ketschendorf bzw. in das Lager Nr. 69 in Frankfurt/Oder. Das Speziallager Jamlitz war in ein Frauen- und ein Männerlager geteilt. Mit der Deportation arbeitsfähiger Internierter begann Anfang 1947 die Auflösung des Speziallagers Nr. 6. Am 26. Januar 1947 wurden, nach Prüfung durch eine Ärztekommission, 365 Internierte von Jamlitz in das Speziallager Nr. 5 Ketschendorf gebracht, um von dort in die Sowjetunion deportiert zu werden. Grundlage für diese Deportation dürfte der Befehl aus Moskau vom 26. Dezember 1946 gewesen sein, wonach 27.500 Arbeitskräfte aus den Speziallagern in die Sowjetunion gebracht werden sollten. Einige der Jamlitzer Deportierten kamen aber nur bis Brest-Litowsk, von wo aus sie wieder zurück nach Deutschland ins Speziallager Nr. 2 Buchenwald geschickt wurden, weil sie aufgrund ihres körperlich schlechten Zustandes nicht arbeitstauglich waren. Nachdem Ende Februar 1947 100 Facharbeiter ("Spezialisten") in das Speziallager Nr. 7 Sachsenhausen verlegt worden waren, folgten am 20. März 13 "Radiospezialisten" in das Speziallager Nr. 4 Bautzen. Das NKWD verlegte zwischen dem 30. März und dem 9. April 1947 die restlichen Jamlitzer Internierten in das Mühlberger Speziallager Nr. 1 (ca. 2.200 Häftlinge) und in das Speziallager Nr. 2 in Buchenwald (ca. 4.000). Das Frauenlager wurde nahezu komplett nach Mühlberg verlegt. Im April 1947 hörte das Lager auf zu existieren. Teile des Lagers wurden eine Zeitlang durch Einheiten der Sowjetarmee genutzt. Ab 1949 ging das Gelände in Volkseigentum über, das Land wurde parzelliert und Umsiedlern zur Bebauung angeboten.

4.7. Speziallager Nr. 7 in Werneuchen/Weesow (Mai 1945 - August 1945)

Das Lager Werneuchen wurde - vermutlich erstmals - am 10. Mai 1945 in einer Ausführungsbestimmung zu dem vom NKWD im April 1945 verfügten Internierungsbefehl erwähnt. Es gehört damit - neben den Speziallagern Nr. 5 Ketschendorf und Nr. 9 Fünfeichen - zu den ersten Speziallagern, die im Befehlsbereich der 1. Belorussischen Front der Roten Armee auf dem Territorium der späteren SBZ entstanden. Gegen Kriegsende waren auf einem Feldflughafen bei Werneuchen kriegsgefangene Wehrmachtangehörige und internierte deutsche Zivilisten, aber auch Angehörige der Wlassow-Armee, vom NKWD festgehalten worden. Die Bewachung oblag der neu gegründeten Speziallagerverwaltung Nr. 7, die später - im August 1945 - in das unterdessen aufgelöste Konzentrationslager Sachsenhausen umzog. Mitte bis Ende Mai aber wurden die Häftlinge, die in Werneuchen auf offenem Feld campierten (dem noch heute existierenden Flugfeld), in das benachbarte Weesow in ein improvisiertes Speziallager verlegt. Weesow ist ein Dorf in der Nähe der Kleinstadt Werneuchen. Das Speziallager Weesow diente als Sammelstelle für alle Personen, die vom NKWD in und um Berlin verhaftet worden waren. Neben den direkten Einweisungen über die operativen Gruppen des NKWD, die für die Verhaftungen verantwortlich waren, waren es vermutlich vor allem Transporte aus dem Speziallager Nr. 3 Berlin-Hohenschönhausen, die über Weesow und Frankfurt/Oder in das Hinterland der 1. Belorussischen Front weitergeleitet wurden. Dort diente das Speziallager in Landsberg an der Warthe als Auffanglager. Das Lager Weesow haben in der Zeit von Mai bis August 1945 - die Schätzungen schwanken erheblich - 9.000 bis 13.700 Internierte durchlaufen. Mitte August, nachdem die Speziallagerverwaltung Nr. 7 in Sachsenhausen einen geeigneteren Lagerstandort gefunden hatte, wurde das Speziallager in Weesow aufgelöst. Die bei der Auflösung des Lagers 16. August 1945 noch in Weesow befindlichen Häftlinge - ca. 2 000 - mußten in einem 40 Kilometer langen Fußmarsch nach Oranienburg laufen: Im Lager Weesow starben schätzungsweise 1.000 bis 1.500 Menschen. Die Toten wurden am Ortsrand in einer stillgelegten Kiesgrube in Massengräbern beerdigt. An dieser Stelle befindet sich heute ein Gedenkstein.

4.8. Speziallager Nr. 7 (1) Sachsenhausen (August 1945 – März 1950)

Das sowjetische Speziallager Nr.7, bzw. ab 1948 Speziallager Nr.1, war ein alliiertes Internierungslager und befand sich zwischen 1945 und 1950 teilweise auf dem Gelände des KZ Sachsenhausen bei Oranienburg. Nachdem im Sommer 1945 die letzten der befreiten Häftlinge des KZ's das Gelände verlassen hatten, wurde das Lager seit August 1945 durch die Sowjetische Militäradministration als Internierungslager genutzt. Die Nutzung begann mit der Verlegung von 150 Häftlingen des sowjetischen Speziallagers Nr. 7 aus Weesow bei Werneuchen. Dieses Lager wurde im August 1945 infolge ansteigender Häftlingszahlen und Platzmangels zu klein. Außer Krematorium und Vernichtungsanlage wurden fast alle Lagergebäude, vor allem die Holzbaracken, das Lagergefängnis und die Wirtschaftsgebäude, wieder in Betrieb genommen. Gegen Ende 1945 war das Lager wieder voll belegt (12.000 Personen). Im folgenden Jahr waren zeitweise bis zu 16.000 Menschen ohne Rechtsgrundlage und unter menschenverachtenden Bedingungen im Lager eingesperrt. Etwa 2.000 weibliche Häftlinge lebten in einem gesonderten Bereich des Lagers. Das als "Zone I" bezeichnete ehemalige Schutzhaftlager war für internierte deutsche Zivilisten ohne rechtskräftige Verurteilung vorgesehen. In dem "Zone II" genannten ehemaligen Sonderlager für alliierte Kriegsgefangene befanden sich zunächst Sowjetbürger, die auf ihre Rückführung in die Sowjetunion warteten. Das Lager war kein Arbeitslager. Die Häftlinge litten unter der erzwungenen Untätigkeit, unter ständigem Hunger, Kälte, Ungeziefer und medizinisch nicht behandelten Folgeerkrankungen. Sie starben zu Tausenden und wurden in Massengräber geworfen und verscharrt. Von den in den Jahren 1945 bis 1950 etwa 60.000 Inhaftierten starben etwa 12.000 Häftlinge an Unterernährung, Krankheiten, psychischer und physischer Entkräftung. Das Speziallager war von der Außenwelt fast völlig isoliert. Angehörige wurden nicht über den Verbleib und das Schicksal der Festgehaltenen informiert. Nach Ende der Entnazifizierung in der Sowjetischen Besatzungszone wurden im Sommer 1948 etwa 5.000 Häftlinge aus dem Speziallager Nr. 7 entlassen. Die Inhaftierten waren Mitglieder der NSDAP, Sozialdemokraten, viele Jugendliche sowie willkürlich Denunzierte und politisch Missliebige, von denen Opposition gegen das sozialistisch-kommunistische Gesellschaftssystem erwartet wurde. Nachdem 1948 das Speziallager Mühlberg geschlossen wurde, war Sachsenhausen als Speziallager Nr. 1 das größte von drei Speziallagern in der sowjetischen Besatzungszone. Außerdem war es ab dann zentrales Lager für verurteilte Frauen mit einer geringen Haftstrafe, was 15 Jahre und weniger beinhaltete. Im Frühjahr 1950, wenige Monate nach Gründung der DDR, wurden die letzten Speziallager aufgelöst. Aus dem Speziallager Nr. 1 wurden ca. 8.000 Häftlinge entlassen, eine kleinere Gruppe in die Sowjetunion transportiert. 5.500 Häftlinge überstellte der sowjetische Geheimdienst an die Behörden der DDR. Unter ihnen befanden sich 1.119 Frauen und ca. 30 der im Lager geborenen Kinder, die in die DDR Frauenstrafanstalt Hoheneck/Stollberg verlegt wurden. Das Unrecht der Weiternutzung der nationalsozialistischen Konzentrationslager durch die sowjetische Besatzungsmacht und das damit verbundene erneute qualvolle Sterben Tausender Menschen wurde verschwiegen oder verharmlost. Einige Überlebende wurden noch viele Jahre in DDR-Zuchthäusern wie Waldheim und Bautzen festgehalten. Ein Teil des Lagergeländes verblieb bei der Sowjetarmee, ein anderer Teil ging an die deutsche Kasernierte Volkspolizei und später NVA über.

4.9. Speziallager Nr. 8 in Torgau (September 1945 – Januar 1947)

Bis zum Kriegsende 1945 befanden sich in Torgau zwei Wehrmachtgefängnisse: Fort Zinna mit seinem neu errichteten Haftgebäude existierte seit 1936, das Wehrmachtgefängnis Brückenkopf wurde im August 1939 eilends zusätzlich eingerichtet. Im August 1945 richtete die sowjetische Geheimpolizei des NKWD im Torgauer Fort Zinna das Speziallager Nr. 8 ein. Das Lager ging aus dem Speziallager Nr. 8 im westpreußischen Schneidemühl hervor. Das Lager war für die Aufnahme von Verhafteten aus der Provinz Sachsen zuständig. Ein Teil der Verhafteten wurde direkt aus den "GPU-Kellern" der Operativgruppen in Wittenberg, Jessen, Herzberg, Delitzsch, Bitterfeld und Bad Liebenwerda in das Lager überstellt. Im März 1946 wurde das Lager in die benachbarte Seydlitz-Kaserne verlegt, um das Gefängnis für die Unterbringung von Verurteilten sowjetischer Militärtribunale zu räumen. Im Januar 1947 wurde das Speziallager Nr. 8 nach Verlegung der Gefangenen in die Speziallager Nr. 2 Buchenwald und Nr. 1 Mühlberg/Elbe aufgelöst. Im Lager Nr. 8 waren gleichzeitig mehr als 8 000 Deutsche wegen tatsächlicher oder angeblicher Mitgliedschaft beziehungsweise Funktion in nationalsozialistischen Organisationen vollkommen von der Außenwelt isoliert. Sie wurden nicht wegen konkreter Vergehen angeklagt. Ihre strafrechtliche Verurteilung war nicht beabsichtigt. Unter den Gefangenen der Lager Nr.8 und Nr.10 befanden sich auch Menschen, die persönlich Verantwortung für Verbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus trugen.

IMG 5776
Abb. 25: Gedenktafel an die Opfer der Speziallager in Torgau

Gedenken an Opfer Spezlager 1
Abb. 26: Gedenkplatz mit Gedenkplatten an die Opfer der Speziallager in Torgau vor dem Fort Zinna

Mehr als ein Drittel der insgesamt etwa 120000 deutschen Gefange­nen überlebte die Haft in den Speziallagern nicht. In den beiden Torgauer Lagern starben nach sowjetischen Akten etwa 800 Menschen, 130 von ihnen wurden in Torgau hingerichtet. Viele Gefangene litten unter unmenschlichen Haftbedingungen, Hunger, Misshandlungen und Folter.

Mauer und Teil Kreuzbau Fort Zinna
Abb. 27: Außenbefestigung des Forts Zinna

Torgau - Seydlitzkaserne
Abb. 28: Luftbildaufnahme der ehemaligen Seydlitzkaserne, ab 1946 war hier das Speziallager Nr. 8 untergebracht
(Quelle: 2007 Google, Image 2008 GeoContent, 2007 Tele Atlas)

Zwischen 1894 und 1901 erbaut, diente die Seydlitz-Kaserne zunächst dem 12. thüringischen Husarenregiment als Wohnstätte. Von 1950 belegten bis 1994 die sowjetischen Truppen des Nachrichtenregiments den preußischen Militärbau. 2005 wurde nach knapp 4-jähriger Bauzeit der Gebäudekomplex der ehemaligen Seydlitz-Kaserne in Torgau, Dommitzscher Straße fertiggestellt. Nach der Fertigstellung konnten das Vermessungsamt Torgau, die Staatsanwaltschaft Leipzig (Zweigstelle Torgau) und die Polizeidirektion Westsachsen (Außenstelle Torgau) in die modernisierten Räumlichkeiten des Husarenparks 19 einziehen.

4.10. Speziallager Nr. 9 in Fünfeichen (Mai 1945 – November 1948)

Von 1939 bis 1945 befand sich das Kriegsgefangenenlager Stalag II A auf dem Gelände nahe dem Gutshaus Fünfeichen. Am 28. April 1945 wurde das Lager von einer sowjetischen Panzereinheit befreit. Unmittelbar darauf wurde das Lager im Mai 1945 zum Speziallager Nr. 9 Fünfeichen. Insgesamt über 15 000 Menschen kamen im Verlaufe von drei Jahren als Häftlinge in das Lager. Am 04. November 1948 wurde das Speziallager Nr. 9 in Fünfeichen aufgelöst. Etwa 4 800 Häftlinge wurden entlassen, 3 000 kamen in andere Lager. Seit 1952 wurde das Gelände zunehmend militärisch genutzt. Eine Besonderheit des Lagers Fünfeichen war der hohe Anteil an Internierten, die einer Beschäftigung nachgehen konnten. Darin unterschied es sich von allen anderen Lagern in der SBZ. Neben aktiven Nationalsozialisten, Angehörigen von Straforganen, Spionen und Saboteuren waren hier auch Kriegsgefangene interniert. Einige Quellen sprechen von 7 000 Toten, die es im Speziallager Nr. 9 gegeben habe. 1969 übernahm die Nationale Volksarmee aus Sicherheitsgründen das gesamte Gelände, das Gebiet des ehemaligen Lagers mitsamt der Gedenkstätte blieb der Öffentlichkeit verschlossen. Der Friedhof wurde als Schießplatz genutzt, obwohl Soldaten immer wieder menschliche Knochen bei ihren Übungen fanden. Der Glockenturm wurde besudelt, der Blitz schlug in ihn ein. Schwere Fahrzeuge fuhren regelmäßig über die Gräber. In diesem unwürdigen Zustand übernahm die Stadt Neubrandenburg Ende 1989 die Gedenkstätte. Man begann sofort damit, die Beschädigungen durch die Nationale Volksarmee zu beseitigen. Gleichzeitig war es aber auch an der Zeit, an das zu DDR-Zeiten verschwiegene Speziallager Nr. 9 Fünfeichen zu erinnern. Eine Arbeitsgemeinschaft Fünfeichen und Mitarbeiter des Regionalmuseums Neubrandenburg, die schon in den 80er Jahren Material über beide Lager gesammelt hatten, veranlaßten im April 1990 Grabungen auf dem Gelände des ehemaligen Speziallagers. Man fand in verschiedenen Teilen des Waldes Massengräber aus der Nachkriegszeit. Unter großer Anteilnahme der Medien fand am 8. Juli 1990 ein Gottesdienst für die Tausenden Toten in Fünfeichen statt.

4.11. Speziallager Nr. 10 in Torgau (Mai 1946 – Oktober 1948)

Das Fort Zinna wurde von Mai 1946 bis Oktober 1948 unter der Bezeichnung Speziallager Nr. 10 weiter betrieben, nachdem hier bis März das Speziallager Nr. 8 untergebracht war. Am 14. Mai 1946 wurde das Gefängnis Nr. 7 des NKWD in Frankfurt/Oder aus bisher unbekannten Gründen hierher verlegt. Das Lager Nr.10 diente als Durchgangsgefängnis für Tausende Deutsche und sowjetische Staatsbürger vor dem Abtransport in die Arbeitslager des GULag-Systems in der Sowjetunion. Sie waren von sowjetischen Militärtribunalen verurteilt worden. Unter den deutschen Gefangenen befanden sich aktive Gegner der sowjetischen Besatzungspolitik, Jugendliche unter Werwolf-Verdacht und wegen krimineller Delikte bestrafte Personen. Weiterhin waren Menschen inhaftiert, die in den Westzonen gearbeitet hatten oder dort aus der Kriegsgefangenschaft entlassen und dann in der SBZ als Spione verurteilt worden waren. Die sowjetischen Gefangenen waren vor allem für Vergehen gegen die militärische Disziplin, wegen Landesverrats oder wegen krimineller Delikte bestraft worden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich hier Gefangene befanden, die wegen "konterrevolutionärer", "militärischer" und "gewöhnlicher" Verbrechen nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches der RSFSR verurteilt wurden waren. Nur ein verschwindend geringer Teil der deutschen SMT-Verurteilten war wegen Verbrechen während des Dritten Reiches verurteilt worden.

IMG 5766
Abb. 29: Eingang der ehemaligen Speziallager Nr. 8 und 10 Fort Zinna in Torgau

Am 15. Mai 1948 wurde die Auflösung des Speziallagers Nr. 10 angeordnet. Einige wenige Inhaftierte gelangten über das Speziallager Mühlberg in die Freiheit. Die verbliebenen Verurteilten kamen in die Speziallager Sachsenhausen und Bautzen. Ende Januar 1950 übernahm die DDR-Volkspolizei vom Ministerium der Justiz (MdJ) sechs Haftanstalten, darunter Fort Zinna, für den Strafvollzug an denjenigen SMT-Verurteilten, die bei Auflösung der letzten drei Speziallager an das Ministerium des Innern der DDR (MdI) übergeben worden waren. Die DDR-Volkspolizei nutzte das Gefängnis Fort Zinna von 1950 bis 1990 für den Strafvollzug, in den fünfziger Jahren saßen insbesondere politische Gefangene hier ein.

4.12. NKWD-Gefängnis Nr. 5 (1) in Neustrelitz (Mai 1945 - Dezember 1946)

Das NKWD betrieb in den besetzten Gebieten neben den Sammel- und Filtrationslagern auch Gefängnisse. Die regional gegliederten Operativgruppen verfügten über provisorische Gefängnisse, die im deutschen Sprachgebrauch auch fälschlicherweise als "GPU-Keller" genannt wurden. Jedem Operativsektor unterstanden mindestens ein Zentralgefängnis und weitere standortgebundene Gefängnisse. In der Provinz Mecklenburg wurde ein Zentralgefängnis in Strelitz eingerichtet. Am 29. April 1945 besetzte die Rote Armee die Stadt Neustrelitz. Seit 1945 war die Stadt sowjetische Garnison. Insgesamt soll sie ca. 25.000 Personen umfasst haben und zählte damit etwa so viele Einwohner wie die deutsche Bevölkerung in Neustrelitz'. Im Mai 1945 übernahm der sowjetische NKWD das seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts bestehende Zuchthaus als Gefängnis Nr. 5 (Nr. 1) Strelitz der Abteilung Speziallager des NKWD. Hier waren überwiegend Sowjetbürger zur Repatriierung in Lager der Sowjetunion inhaftiert. Das Lager nahm aber auch eine zunehmende Zahl von verurteilten Deutschen aus der Provinz Mecklenburg und dem Land Brandenburg auf. Zahllose Inhaftierte starben unter den schlechten Bedingungen. Zum Tode Verurteilte wurden in einem nahen Wald erschossen. Im Dezember 1946 wurden die etwa 1 360 deutschen SMT-Verurteilten in das Speziallager Nr. 7 Sachsenhausen verlegt. Dort waren sie streng isoliert von den anderen Häftlingen untergebracht.

4.13. NKWD-Gefängnis Nr. 6 in Berlin-Lichtenberg (August 1945 - 1953)

Ab 1906 wurde dieses Gebäude in der heutigen Alfredstraße 11 im Berliner Ortsteil Lichtenberg als Gefängnis des Amtsgerichtes Lichtenberg, ab Anfang der Zwanziger Jahre für Frauen und Jugendliche genutzt. Nach dem 2. Weltkrieg wurde es im August 1945 vom Sowjetischen Geheimdienst übernommen, der hier bis Anfang der Fünfziger Jahre eine Untersuchungshaftanstalt unterhielt und auch Hinrichtungen durchführen ließ. Das Gefängnis fungierte bis Anfang 1947 als zentrale Hinrichtungsstätte im Verwaltungsbereich der Abteilung Speziallager. Danach übernahm der Operativsektor Berlin den Betrieb der Haftanstalt als sogenanntes "Inneres Gefängnis". Seinem Charakter nach war das Gefängnis eine Untersuchungshaftanstalt. Neben Untersuchungshäftlingen aus allen Teilen der SBZ befanden sich hier auch SMT-Verurteilte. Es waren auch Häftlinge darunter, die durch ein Fernurteil eines Sondergerichts in Moskau verurteilt worden waren. Diese Personen wurden ausnahmslos in die Sowjetunion deportiert. Bis 1947 wurden im Gefängnis Lichtenberg auch Todesurteile vollstreckt. Bis Anfang 1990 befand sich hier eine Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi) der DDR, die im Februar 1990 dem Ministerium des Inneren der DDR unterstellt und nach der Herstellung der Deutschen Einheit im Oktober 1990 geschlossen wurde. Seit 1998 wird dieses Gebäude als Justizvollzugsanstalt genutzt.

4.14. NKWD-Gefängnis Nr. 7 in Frankfurt/Oder (Mai 1945 – Mai 1946)

Dieses historische Gerichtsgefängnis in der Collegienstraße war 1933 bis 1945 Gestapo-Gefängnis, wo auch Hinrichtungen vorgenommen worden. Im Mai 1945 richteten SMERSCH-Organe der 1. Weißrussischen Front im Gebäudekomplex der ehemaligen Hornkaserne ein Etappengefängnis ein. Ab Mitte Juni 1945 wird diese Haftanstalt als "Etappengefängnis des NKWD beim Speziallager Nr. 6 des NKWD bezeichnet. Nach der Verlegung des Lagers Nr. 6 nach Jamlitz erhielt das Gefängnis die Ordnungszahl Nr. 7. Die Einweisungen erfolgten u.a. aus dem Gefängnis Nr. 6 Berlin-Lichtenberg, durch die Untersuchungsabteilung der Operativen Gruppe des Landes Brandenburg und durch verschiedene Militärtribunale. Zu den Insassen gehörten SMT-Verurteilte und Untersuchungshäftlinge. In regelmäßigen Abständen wurden Häftlingstransporte zusammengestellt. Zielorte waren u.a. das Gefängnis Nr. 1 in Brest und Zwangsarbeitslager in Molotovsk, Inta, Rybinsk und Abes. Im Gefängnis Nr. 7 wurde eine bisher unbekannte Zahl von Todesurteilen vollstreckt. Im Mai 1946 erfolgte die Verlegung des Gefängnisses nach Torgau. Etwa 1950 wurde die Einrichtung vom Ministerium für Staatssicherheit übernommen, die das Gebäude bis 1969 als Untersuchungshaftanstalt führte. In den Jahren 1950 bis 1952 war das Gefängnis auch Hinrichtungsstätte. Nach der Fertigstellung eines Neubaus in der Otto-Grotewohl-Straße 53 (heute: Robert-Havemann-Straße 11) zog das MfS dorthin und übergab das alte Gebäude in der Großen Oderstraße 67 (Collegienstraße 10) der Volkspolizei, die das Gefängnis bis zum Ende der DDR weiter als Untersuchungshaftanstalt führte.

4.15. Zuchthaus Waldheim – die Waldheimer Prozesse

 Als sich 1950 die letzten Speziallager auflösten, hofften die meisten Inhaftierten, dass ihr Leidensweg endlich ein Ende gefunden habe. Aber für 3000 von ihnen ergab sich ein unerwartetes Schicksal. Sie wurden in das Zuchthaus Waldheim gebracht. In Waldheim gab es seit dem 18. Jahrhundert ein berüchtigtes Zuchthaus. "Wer nichts wagt, kommt nicht nach Waldheim", hieß es seit langem in der Umgebung. In seiner Krankenabteilung fanden von April bis Juni 1950 die "Waldheimer Prozesse" statt, eines der dunkelsten Kapitel deutscher Justiz. Nach der Gründung der DDR löste die Sowjetische Militäradministration nicht nur sich selbst auf, sondern auch ihre letzten drei Internierungslager Bautzen, Buchenwald und Sachsenhausen. Den Strafanstalten der DDR überließ sie 10.500 Häftlinge zur Verbüßung der von sowjetischen Militärgerichten ausgesprochenen Strafe und der Volkspolizei 3 432, die noch nicht verurteilt waren und ins Zuchthaus Waldheim gebracht wurden. In großer Eile bereitete die SED die Prozesse vor. 20 Sonderstrafkammern wurden gebildet, die Richter vom Berliner Justizministerium aus der ganzen DDR nach politischer Zuverlässigkeit ausgesucht, alles Volksrichter. Walter Ulbricht hatte die Weisung gegeben, die 3432 seien so schnell und so hart wie möglich zu verurteilen. "Urteile unter zehn Jahren durften nicht gefallt werden." Er hatte drei Grunde. Die Gefangenen waren seit vier Jahren von den Sowjets festgehalten. Also durften es keine Unschuldigen sein. Außerdem wollte die DDR der Welt zeigen, dass sie die Verfolgung von NS-Tätern mit grober Energie fortsetzt, im Gegensatz zur "faschistisch" beeinflussten Bundesrepublik, wo Adenauer mit den Alliierten über eine Amnestie verhandelte und außerdem das Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes vorbereitete, nach dem ehemalige Nationalsozialisten einen Anspruch auf Wiedereinstellung in den öffentlichen Dienst erhielten. Schließlich war Waldheim ein Vorlauf für Prozesse der Zukunft.  Die Partei wollte sehen, wie weit sie gehen konnte mit der politischen Steuerung der Justiz. Und sie sah, es ging so weit, wie sie wollte. Die Verfahren wurden von der Rechtsabteilung des Zentralkomitees geplant, gesteuert und vor Ort überwacht. Anklageschriften erhielten die Gefangenen oft erst am Abend vor der Verhandlung. Verteidiger wurden kaum und die Öffentlichkeit war gar nicht zugelassen. Erst zum Schluss gab es im Rathaus von Waldheim zehn Prozesse mit "erweiterter Öffentlichkeit" gegen Angeklagte, bei denen man sicher sein konnte, dass die Beweise ausreichten. Denn die anderen Urteile ergingen fast nur auf der Grundlage sowjetischer Protokolle, die nicht weiter überprüft wurden, und zwar meistens wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 von 1945 und der Kontrollratsdirektive Nr. 38 von 1946.  Die Richter waren angewiesen, Urteile unter fünf Jahren nur zu erlassen, wenn vorher eine Kommission zugestimmt hatte, zu der Vertreter des Zentralkomitees, des Justizministeriums und der Volkspolizei gehörten. Nur vier Angeklagte wurden freigesprochen, 32 zum Tode verurteilt und die meisten zu Freiheitsstrafen zwischen 15 und 25 Jahren. Alles in sechs Wochen. Das heißt, jede Kammer hat täglich mindestens drei Verfahren durchgeführt, die Urteile beraten, verkündet und geschrieben. Viele Verhandlungen dauerten nur eine halbe Stunde. Viele Angeklagte waren unschuldig oder sind nur wegen ihrer Mitgliedschaft in NS-Organisationen verurteilt worden. Selbst ein Hitlerjunge war dabei, der am Ende des Krieges als Siebzehnjähriger in einem militärischen Ausbildungslager eine Uniform getragen hatte. Das war alles. Er wurde zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Nur 14 Angeklagte erhielten weniger als fünf Jahre.

4.16. Frauenzuchthaus Hoheneck

Das Frauengefängnis Hoheneck, auch Frauenzuchthaus Hoheneck genannt, war ein Zuchthaus in Stollberg (Erzgebirge) in Sachsen. Der Name, abgeleitet vom 1923 eingemeindeten Stadtteil Hoheneck, ist Synonym für die Verfolgung vieler, aus politischen Gründen inhaftierter Frauen in der DDR. Genaue Inhaftiertenzahlen sind nicht bekannt. Nach dem Krieg erfolgte 1950 die Einlieferung von mehr als 1.000 Frauen durch sowjetische Militärtribunale in der SBZ. Hoheneck wurde zum politischen Frauengefängnis. 1953 wollten die Frauen mit einem Hungerstreik bessere Bedingungen und eine Überprüfung ihrer Verurteilungen erreichen. Dies gelang auch teilweise und von 1954 bis 1956 wurden Frauen nach und nach entlassen. Allerdings verpflichtete man sie bei Androhungen von Strafen zum Schweigen über die Zeit der Inhaftierung. 1970 lebten wieder bis zu 1.600 Häftlinge in dem für 600 Gefangene konzipierten Gefängnis. Ab 1990 wurde Hoheneck als einziges sächsisches Frauengefängnis mit 47 Häftlingen fortgeführt. Mitte der 1990er Jahre waren im Westflügel der JVA auch männliche Strafgefangene (Kurzstrafen) untergebracht. Vollzogen wurde weibliche und männliche Strafhaft, weibliche Untersuchungshaft, sowie weiblicher Jugendarrest. Ende April 2001 wurde das Gefängnis geschlossen und die Gefangenen in andere Anstalten verlegt.

4.17. Internierungslager in der UdSSR

Durch den sowjetischen Geheimdienst NKWD wurden ab Dezember 1944 Hunderttausende deutscher Ziviliten zur Zwangsarbeit in Lager (Gulag) der Sowjetunion deportiert, überwiegend Frauen. Davon waren zuerst die deutschen Minderheiten auf dem Balkan, die so genannten Volksdeutschen betroffen. Mit Erreichen des Reichsgebietes wurden die Deportationen im heutigen polnischen Staatsgebiet fortgesetzt und erst an der zukünftigen Oder-Neiße-Grenze gestoppt. Diese Zivildeportationen wurden auf der Konferenz von Jalta als so genannte reparations in kind von den Alliierten legitimiert. Etwa ein Drittel dieser Deportierten starb aufgrund der Haftbedingungen durch Hunger, Krankheiten und Kälte oder schon während der Transporte in Viehwaggons. Bei Deportationen von Zivilisten aus der SBZ, "Pelzmützentransport" genannt, wurden Häftlinge der sowjetischen Speziallager, die die sowjetische Besatzungsmacht im 1945 besetzten Deutschland unterhielt, ab Januar 1947 in sowjetische Lager des Gulag transportiert. Die Pelzmützentransporte erhielten ihren Namen daher, dass nach sowjetischen Angaben mehr als 5.000 aus allen Speziallagern deportierte Häftlinge vor ihrer Abreise mit Pelzmützen ausgestattet wurden. Beispielsweise kamen am 8. Februar 1947 ca. 1000 Häftlinge des Speziallagers des NKWD Nr. 1 Mühlberg/Elbe zur Zwangsarbeit nach Sibirien ins Lager 7503/11 Anschero-Sudschensk. Dieser Transport in Güterwagen war bei starker Kälte 33 Tage unterwegs, deshalb wurden die Gefangenen mit Wattebekleidung und Pelzmützen der deutschen Wehrmacht ausgerüstet, um den Transport zu überleben. Die ersten Gefangenen kehrten 1949 und 1950 zurück, während die letzten Inhaftierten 1952 freikamen. 122 Häftlinge des Transports aus Mühlberg starben während der Lagerzeit in Sibirien. Unter den Insassen der Speziallager waren auch viele Jugendliche, weil sie noch 1945 in Wehrertüchtigungslagern eine vormilitärische Ausbildung erhalten hatten. Die Sowjets vermuteten, dass diese Ausbildung zum Zweck der Bildung von Partisanengruppen (Werwolf) diente. Im Speziallager Nr. 1 Mühlberg fanden im Januar 1947 Untersuchungen durch sowjetische Ärzte statt mit dem Ziel der Aussonderung noch arbeitsfähiger Häftlinge. Der Gesundheitszustand der Lagerinsassen war jedoch so schlecht, dass von etwa 12 000 Häftlingen nur ca. 800 für arbeitsfähig erklärt wurden. Das waren zum großen Teil Angehörige von Lagerkommandos (d. h. sie hatten Aufgaben innerhalb des Lagers) in Mühlberg, die infolge minimaler Zusatzverpflegung einen verhältnismäßig guten Gesundheitszustand aufzuweisen hatten. Aus anderen Lagern brachte man noch etwa 200 Häftlinge nach Mühlberg. Diese rund 1 000 zur Deportation ausgesuchten Häftlinge setzten sich aus hauptsächlich zusammen aus Jugendlichen der Jahrgänge 1928/29, denen man die Zugehörigkeit zum Werwolf vorgeworfen hatte, kleinen Funktionsträgern der NSDAP und sonstigen Zivilisten, die der NKWD/MWD als missliebige Personen verhaftet hatte. Die Gesamtzahl der aus Deutschland in Arbeitslager Deportierten wird auf 20.000 bis 23.000 geschätzt. Die Häftlinge mussten dort vor allem im Kohlebergbau und auf Baustellen arbeiten. Zahlreiche Häftlinge überlebten die Strapazen nicht, viele kamen erst in den 50er Jahren nach Hause.

4.18. Die Sowjetischen Militärtribunale in der SBZ

Die bereits seit 1945 in der SBZ agierenden Sowje­tischen Militärtribunale (SMT) verhängten bis 1955 unangemessen hohe Strafen gegen Zivilisten aus beiden deutschen Staaten. Also noch fünf Jahre nach der Auflösung der Speziallager und sechs Jahre nach Gründung der DDR. Da auch nach der deutschen Kapitulation der Kriegszustand formal weiterbestand, kam in der SBZ/DDR der Artikel 8 der sowjetischen Militärgerichtsordnung von 1926 zur Anwendung. Er erlaubte die "Rechtsprechung" von Militärtribunalen (MT) in Gebieten, in denen infolge außergewöhnliche Zustände keine ordentlichen Gerichte funktionierten gegenüber allen Verbrechen, egal von wem sie auch begangen wurden. Die Tribunale wirkten nach Kriegsende zunächst in allen größeren Militäreinheiten ab Divisionsstärke. Darunter befand sich u.a. das MT der 3. Stoßarmee, in deren Hoheitsbereich auch der Landkreis Delitzsch gehörte. Von diesem MT wurde nachweislich mindestens ein Delitzscher Bürger zum Tode verurteilt und erschossen. Daneben gab es MT's der Eisenbahn und Wasserverkehrsbedingungen in der SBZ oder auch das MT des Landes Brandenburg. Ab etwa 1950 wurden die MT's nicht mit ihrer zugehörigen Einheit benannt, sondern erhielten Nummern. Mit der Bildung der Länder in der DDR 1952 gab es MT's nur noch in Berlin, Schwerin, Dresden, Potsdam, Weimar und Halle. In Berlin wirkten Tribunale u.a. in Hohenschönhausen und im Gefängnis Nr. 6 Berlin-Lichtenberg. Die im Abschnitt 3.19 beschriebenen Todesurteile wurden fast ausnahmslos durch das SMT Nr. 48240 gefällt. Die Zahl der durch SMT's verurteilte Deutsche beträgt zwischen 40 000 und 50 000. Das letzte bekannte Urteil eines SMT gegen einen Bürger der DDR wurde am 16. September 1955 gefällt. Zu den geheimen Gerichtsverhandlungen reisten Militärrichter des SMT Nr. 48240 aus Berlin-Lichtenberg in die zentralen MGB-Haftanstal­ten der Länder Brandenburg (Potsdam, Lindenstraße sowie Leistikowstra­ße), Mecklenburg (Schwerin, Demmlerplatz), Sachsen (Dresden, Bautze­ner Straße), Sachsen-Anhalt (Halle/Saale, Am Kirchtor) und Thüringen (Weimar, Carl-von-Ossietzky-Straße). In der MGB-Haftanstalt Chemnitz-Kaßberg ahndete das Militärtribunal "Verbrechen" im sogenannten "Wis­mut-Gebiet". An den Haftstandorten bildeten die Militärjuristen zeitwei­se auch zusammen mit örtlichen Offizieren ein Tribunal. Alle Verfahren wurden auf russisch geführt, auf Grund mangelnder Sprachkenntnisse übersetzten die Dolmetscher die Verfahren oft nur bruchstückhaft. Im Verfahren selbst ließ der Vorsitzende Richter weder Entlastungszeugen noch Verteidiger oder Publikum zu. Die Einsprüche der Beklagten oder Forderungen nach Rechtsmitteln wurden grundsätzlich abgelehnt. Der Vorsitzende Tribunalrichter verkündete die Urteile und ließ sich von den Gefangenen zum Schluss die Kenntnisnahme der Urteile in einem Formu­lar quittieren. Wie viele Häftlinge nach der Urteilsverkündung feststellen konnten, entsprach ihre Sitzordnung während des Prozesses dem verkün­deten Strafmaß, das also bereits vorher festgelegt worden war. Eine Appellation gegen die gefällten Urteile war ausgeschlossen. Nur bei der Höchststrafe durch Erschießen war ein Einspruchsrecht vorgesehen. Die Tribunale richteten im Schnellverfahren und verhängten in vielen Fällen überhöhte Urteile. Die in der Mehrzahl nichtöffentlichen Verhandlungen wurden häufig ohne Verteidiger durchgeführt. Entlastungszeugen waren die Ausnahme. Weiterhin verhängte ein Sondertribunal des NKWD/MWD in Moskau sogenannte Fernurteile. Die derart Verurteilten wurden ausnahmslos in Zwangsarbeitslager der UdSSR deportiert. Ein Teil der zu 25 Jahren Zwangsarbeit Verurteilten inhaftierte die Besatzungsmacht in das Gefängnis Nr. 5 Neustrelitz, in Torgau und in den Straflagerabteilungen der Speziallager Bautzen und Sachsenhausen. Etwa 20 000 bis 25 000 deutsche Verurteilte kamen in Straflager auf dem Territorium der UdSSR.

4.19. Von einem Sowjetischen Militärtribunal zum Tode verurteilt – Erschossen in Moskau

Die Entwicklung der Todesstrafe in der Sowjetunion verlief in zwei Phasen: Die erste setzte mit dem Einmarsch der Roten Armee in Armee im Sommer 1945 ein und endete mit dem Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 26. Mai 1947 über die Abschaffung der Todesstrafe. In den folgenden drei Jahren galten 25 Jahre Haft als Höchststrafe. Man konnte daher vom zweifelhaften "Glück" sprechen, in diesem Intervall "nur" zur Höchststrafe von 25 Jahren verurteilt worden zu sein. Am 12. Januar 1950 beschloss das Präsidium des Obersten Sowjets das Dekret "Über die Anwendung der Todesstrafe gegen Vaterlandsverräter, Spione, subversive Diversanten". Die Erschießungen in Moskau begannen aufs Neue. In der SBZ fällte das Militärtribunal der Roten (ab 1946: Sowjetischen) Armee die Todesurteile: geheim, ohne das Recht auf Verteidigung, in russischer Sprache. Zuvor waren die Angeklagten oft wochenlang vom sowjetischen Geheimdienst verhört worden. Ein "Schuldeingeständnis" war nur eine Frage der Zeit. Seit 2004 wurden die Biografien von ca. 1 000 Deutschen recherchiert, die zwischen 1950 und 1953 vom obersten Militärtribunal der sowjetischen Besatzungstruppen in der DDR zum Tode verurteilt und in Moskau erschossen wurden. In den meisten Fällen war das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR federführend bei der Bespitzelung und Verhaftung. Namentlich bekannt sind nunmehr 927 deutsche Opfer sowohl aus der DDR als auch aus West-Berlin und Westdeutschland, die in geheimen Verhandlungen wegen "Spionage", "antisowjetischer Agitation und Propaganda" oder "illegalem Waffenbesitz" nach § 58 des Strafgesetzbuchs der RSFSR das Todesurteil erhielten. Nur in wenigen Fällen ergingen Todesstrafen wegen Kriegsverbrechen, die vor 1945 verübt worden waren. Nach ihren Prozessen durften die zum Tode Verurteilten ein Gnadengesuch stellen. In der Zwischenzeit wurden die Verurteilten über das Gefängnis Nr. 6 in Berlin-Lichtenberg und Brest-Litowsk vom sowjetischen Geheimdienst in getarnten Eisenbahnwaggons nach Moskau verschleppt. Nach der fast ausnahmslosen Ablehnung des Gnadengesuchs durch das Präsidium des Obersten Sowjets wurde das Urteil im Keller des Gefängnisses Butyrka vollstreckt. Noch in der gleichen Nacht ließ der sowjetische Geheimdienst die Toten im einzigen Krematorium der Stadt auf dem Friedhof Donskoje einäschern. Ihre Asche wurde im Umfeld des Krematoriums in Massengräbern verscharrt. Die Zahl aller auf dem Friedhof Donskoje bestatteten Opfer des NKWD/MGB wird auf mehr als 7 000 Personen geschätzt. Mehr als 50 Jahre waren die Schicksale dieser Menschen unbekannt. Nach den Verhaftungen blieben sie spurlos verschwunden; ihre Familien erfuhren nichts von ihrem Verbleib. Auch von den Hinrichtungen erfuhren sie nichts. Deshalb hofften viele Familien noch jahrelang auf die Rückkehr ihrer verschwundenen Angehörigen, obwohl diese schon lange tot waren. Sie konnten weder Abschied nehmen noch in Würde trauern. Die meisten Angehörigen erfuhren bis zu ihrem Lebensende nichts und nahmen die Ungewissheit mit ins Grab. Trotzdem sind bis heute noch nicht alle Fragen der durch die Tribunale Verurteilten geklärt. Noch gilt es, die genauen Umstände jener 1232 durch das NKWD/MGB vom Mai 1945 bis Oktober 1947 auf dem Boden der SBZ hingerichteten Deutschen aufzuklären. Ebenso sind bis heute die genauen Zahlen sowie die betreffenden Bestattungsorte der in den Arbeitslagern der UdSSR von regionalen SMT zum Tode verurteilten deutschen Häftlinge noch völlig unbekannt.


5. Resümee – Charakter des Systems der Speziallager der SBZ

Einige Zahlen sollen den Umfang der Speziallager in der SBZ verdeutlichen. Unter Berufung auf das Besatzungsrecht nahm das NKWD in der SBZ bis Oktober 1945 82.000 deutsche Zivilpersonen fest. Erst nach dem Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) Nr. 35 vom 26. Februar 1948 wurden schätzungsweise 45.000 Menschen entlassen, so dass sich Ende 1949 in den verbliebenen Lagern Bautzen (Speziallager Nr. 3), Buchenwald (Speziallager Nr. 2) und Sachsenhausen (Speziallager Nr. 1) noch etwa 30.000 Zivilisten befanden. Nach damaliger sowjetischer Lesart handelte es sich um leitende Mitarbeiter des NS-Systems.

Laut Angaben des sowjetischen Innenministeriums aus dem Jahr 1990 wurden zwischen 1945 und 1950 auf dem Gebiet der SBZ/DDR 122.671 Deutsche in Sonderlagern interniert. 45.000 wurden wieder freigelassen, 43.000 (35 %) verstarben in den Lagern; etwa 20.000 sind entweder in die UdSSR verschleppt oder in Kriegsgefangenenlager überführt worden. Ferner seien 14.202 Internierte an DDR-Behörden übergeben worden; über 900 Internierte wurden durch sowjetische Militärgerichte zum Tode verurteilt. Namentlich bekannt sind nunmehr 927 deutsche Opfer sowohl aus der DDR als auch aus West-Berlin und Westdeutschland, die in geheimen Verhandlungen wegen "Spionage", "antisowjetischer Agitation und Propaganda" oder "illegalem Waffenbesitz" nach § 58 des Strafgesetzbuchs der RSFSR das Todesurteil erhielten. Mindestens zwei Personen stammten nachweislich aus dem Kreis Delitzsch. Es ist zurzeit noch nicht möglich, über das tatsächliche Ausmaß eine genaue Vorstellung zu gewinnen.

Bisher sind 280 Personen aus dem Kreis Delitzsch eindeutig identifiziert, die zwischen 1945 und 1950 in sowjetischen Speziallagern interniert waren, davon stammten 140 Personen direkt aus der Stadt Delitzsch. Nachweislich verstarben 81 Personen (36%) von ihnen in den folgenden Lagern:

44 im Speziallager Nr. 2, Buchenwald;

26 im Speziallager Nr. 1, Mühlberg;

4 im Speziallager Sachsenhausen;

1 im Zuchthaus Waldheim;

1 im Zuchthaus Bautzen;

3 nach ihrer Deportation nach Russland;

bei 2 Personen ist der Ort nicht festzustellen.

Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass noch mindestens 60 weitere Personen aus dem Kreis Delitzsch von diesem Schicksal betroffen waren. Dazu kommen noch mindestens drei Personen, die durch ein Sowjetisches Militärtribunal zum Tode verurteilt worden waren. Die im Speziallager Torgau verstorbenen Delitzscher sind uns leider noch nicht bekannt. Grund dafür ist, dass es im Unterschied zu anderen Lagern kein Lagerjournal gab. Es liegen nur Transportlisten vor, die die Überführung von Torgau in die Lager Buchenwald und Mühlberg beinhalten. Der Großteil der Internierten des Kreises Delitzsch kam zunächst in das Speziallager Nr. 8 in Torgau. Mit der Auflösung dieses Lagers Ende 1946 kamen sie (von den wenigen Entlassungen abgesehen) zum Teil in das Speziallager Nr. 1 bei Mühlberg oder in das Speziallager Nr. 2 nach Buchenwald. Nach der Auflösung des Lagers Mühlberg Ende 1948 kam der größte Teil der Internierten in das Lager Buchenwald. Dort blieben sie bis zur Auflösung aller Lager im Frühjahr 1950. Daneben gab es auch einzelne Beispiele, dass Delitzscher in das Speziallager Sachsenhausen bzw. nach Bautzen gebracht wurden; eine Frau in das Frauenzuchthaus Hoheneck. Sieben Personen aus dem Kreis Delitzsch wurden in das Zuchthaus Waldheim überführt, nachdem sie zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt wurden waren.

Die uns bekannten Verhaftungen erfolgten hauptsächlich in den Monaten September und Oktober 1945. In beiden Monaten betraf das 155 Personen (72,4%) von den insgesamt 214 bekannten. Allein in den sechs Tagen vom 1. Oktober bis zum 5. Oktober 1945 waren es 41 Personen. In den Speziallagern saßen Männer und Frauen jeden Alters und jeglichen Berufes. Die Anlässe für die Inhaftierungen lassen sich nicht kategorisieren. Die spätere offizielle Darstellung in der DDR, dass es sich (fast ausschließlich) um Nazi- und Kriegsverbrecher gehandelt habe, ist auch in sich nicht glaubwürdig, weil…

…die 1945 Verschleppten bis 1950 ohne individuelle Schuldprüfung oder "Umerziehungsmaßnahmen" in Haft blieben. In sowjetischen Akten werden sie unter der Bezeichnung "Spezialkontingent" geführt,

…die große Zahl von inhaftierten Jugendlichen diesem Kriterium schon altersmäßig nicht entsprechen konnte,

…alle "Verbrechen" - auch die unsinnigsten, durch Prügel und Folter erpressten - mit Verurteilungen durch sowjetische Militärtribunale "geahndet" wurden, so dass zumindest die nicht verurteilten Häftlinge in den Speziallagern keine Kriegs- oder Nazi-Verbrecher sein konnten,

…nur ein Bruchteil der nicht verurteilten Häftlinge nach der Auflösung der Speziallager im Jahre 1950 der DDR zur Aburteilung übergeben wurde, die wiederum in den sogenannten Waldheimer Kriegsverbrecher-Prozessen nur einige Personen verurteilen konnte, auf die möglicherweise die Bezeichnung Kriegs- oder Nazi-Verbrecher zutraf, deren juristische Schuld aber mangels eines rechtsstaatlichen Verfahrens mit korrekter und überzeugender Dokumentation nicht beweiskräftig belegbar ist,

…auch Deutsche wegen in der Nachkriegszeit begangener "Verbrechen" in den Speziallagern inhaftiert wurden ("antisowjetische Propaganda", "Widerstand gegen Maßnahmen der sowjetischen Besatzungsmacht" u.ä.),

…Kommunisten, Sozialdemokraten und Angehörige bürgerlicher Parteien inhaftiert wurden, die z.T. während der Nazi-Zeit im Widerstand aktiv oder sogar im Konzentrationslager eingesperrt waren: sie waren gegen die Sowjetisierung der Besatzungszone aufgetreten und damit gegen Maßnahmen der sowjetischen Besatzungsmacht.

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass von gesamtalliierter Seite das durchaus legitime Bestreben bestand, NS- und Kriegsverbrechen strafrechtlich zu verfolgen. Ein Ausdruck dieser Rechtmäßigkeit war die Durchführung des Nürnberger Tribunals 1945/1946. Hier wurden die Hauptkriegsverbrecher angeklagt und ein Großteil von ihnen verurteilt. Der Prozess orientierte sich an rechtsstaatlichen Grundsätzen: Die deutschen Angeklagten verfügten über Verteidiger, konnten Zeugen und Beweismittel zu ihrer Entlastung beibringen und selbst zu den ihnen vorgeworfenen Verbrechen Stellung nehmen. Aber schon unterhalb dieser "Hauptkriegsverbrecherebene" wurden die Funktionsträger des Dritten Reiches in Internierungslager gesperrt. Die meisten davon nur aufgrund ihrer Funktion im NS-System, nicht aber wegen nachgewiesener bestimmter Verbrechensdelikte! Aus sowjetischen Quellen geht hervor, dass bereits vor Kriegsende eine Art "Hochrechnung" aufgestellt wurde. Danach sollten entsprechend der Einwohnerzahl in der SBZ mindestens 150.000 Personen verhaftet werden. Auf der Grundlage dieser Zahl wurde auch die Personalstärke der NKWD-Organe festgelegt. Diese mussten nun ihre Existenz begründen und ihre Unersetzlichkeit nachweisen. So wurden viele Unschuldige einfach zusätzlich eingesperrt, nur um die vorgegebenen Zahlen an Verhaftungen "planmäßig zu erfüllen".

Zu den schwersten Vergehen, die man diesem Lagersystem vorwerfen muss, gehört die flächendeckende Rechtsbrechung. Ziel war es, diese "Staatskriminalität" für immer unverfolgbar bleiben zu lassen. Der Unterschied zwischen Recht und Unrecht wurde einfach liquidiert. Das Kontrollratsgesetz Nr. 38 über Internierungsmaßnahmen der vier Besatzungsmächte wurde in der Sowjetzone so angewandt, dass Internierungen auf Grund von Verhaftungen ohne jedes rechtlich geregelte Verfahren auf bloße Denunziation hin oder gar völlig willkürlich vorgenommen werden konnten. Die Folgen waren makaber: Die gerade befreiten Konzentrationslager füllten sich erneut mit politischen Häftlingen. Zu den alten kamen neue Massengräber. Als ob so anschaulich wie möglich dokumentiert werden sollte, wie die eine totalitäre Herrschaft die Rechtszerstörungen der jeweils anderen als Rechtfertigung der eigenen Unmenschlichkeiten in Anspruch nahmen.  Aber auch wo es zu regelrechten Verfahren kam führte etwa die Anwendung des Strafrechtes der russischen Sowjetrepublik zu einer Praxis, die allen rechtsstaatlichen Prinzipien Hohn sprach, zumal der SMAD-Befehl Nr. 201 vom 16.August 1947 Verfahrensformen wie Haftbeschwerde, Beweiserhebung und jede Form der Verteidigung explizit ausschloss. Generell ist davon auszugehen, dass die sowjetischen Sicherheitsorgane nicht die individuelle Täterschaft sondern lediglich die Mitgliedschaft in der NSDAP und ihrer Organisationen ahndeten: Also Kollektivhaftung durch Internierung! Das Aufspüren von tatsächlichen Nazi- und Kriegsverbrechern war dabei allenfalls ein Nebenprodukt. Die Analyse der Haftgründe der aus dem Kreis Delitzsch internierten Personen bestätigt diese Feststellung.


6. Datenbank der Todesopfer

In dieser Datenbank sind alle Personen erfasst, die in der Zeit zwischen 1945 bis 1953 in sowjetischen Speziallagern ihr Leben lassen mussten. Es wurden nur die Opfer erfasst, die auf Grund der Quellenlage nachgewiesen werden konnten. Die tatsächliche Anzahl der Todesopfer war wesentlich höher. Bearbeitungsstand: 01.03.2018

Datenbank der Todesopfer


 7. Quellen- und Literaturverzeichnis, Verzeichnis der Abbildungen

7.1. Quellen

Adressbuch des Kreises Delitzsch unter Ausschluss der Stadt Eilenburg, Ausgabe März 1934. Kurzform: Adressbuch Delitzsch 1934.

Das Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) Torgau, Wissenschaftlicher Leiter: Wolfgang Oleschinski, Schloß Hartenfels, Schloßstr. 27, 04860 Torgau. Kurzform: DIZ Torgau.

Gedenkstätte Buchenwald, Kustos 2 – SpezLager 2: Dr. Bodo Ritscher, 99427 Weimar-Buchenwald. Kurzform: Gedenkstätte Buchenwald.

Gemeindeverwaltung Krostitz, Standesamt, Ansprechpartnerin: Frau Richter, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz. Kurzform: Standesamt Krostitz.

Gemeindeverwaltung Löbnitz, Standesamt, Ansprechpartnerin: Frau Mank, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz. Kurzform: Standesamt Löbnitz.

Initiativgruppe Lager Mühlberg e.V., Geschäftsstellenleiterin: Frau Stamm, Schulplatz 2, 04931 Mühlberg/Elbe. Kurzform: Initiativgruppe Lager Mühlberg.

Landratsamt Delitzsch, Historisches Kreisarchiv Delitzsch, Sitz Eilenburg, Leiterin: Frau Andrea Stets, Dr.-Belian-Str. 4, 04838 Eilenburg. Kurzform: Kreisarchiv Eilenburg.

Landratsamt Delitzsch, Schriftgutverwaltung/Registratur, Leiter: Herr Claus, Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch. Kurzform: Kreisarchiv Delitzsch.

Stadtarchiv Delitzsch, Liste aller NSDAP-Mitglieder in der Stadt Delitzsch. Kurzform: Mitgliederliste NSDAP.

Stadtarchiv Delitzsch, Unterlagen des Antifaschistischen Ausschusses des Kreises Delitzsch 1946-1948.

Stadtverwaltung Delitzsch, Standesamt, Sachgebietsleiter: Frau S. Schmidt, Schloßstr. 31, 04509 Delitzsch. Kurzform: Standesamt Delitzsch.

Stadtverwaltung Eilenburg, Standesamt, Ansprechpartner: Frau Winter, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg. Kurzform: Standesamt Eilenburg.

Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft, Wissenschaftlicher Mitarbeiter: Dr. Klaus-Dieter Müller, Dülferstraße 1, 01069 Dresden. Kurzform: STSG Dresden.

Stadtarchiv Delitzsch, Sammlung zum Thema.

 


7.2. Literatur (Auswahl)

Agde, Dr. Günter: Sachsenhausen bei Berlin. Speziallager Nr. 7, 1945-1950. Kassiber, Dokumente u. Studien 1994.

Agde, Dr. Günter: Sachsenhausen Speziallager Nr. 7 1945-1950; Veranstaltung in der Gedenkbibliothek zu Ehren der Opfer des Stalinismus mit Dr. Günter Agde zum Thema seines Buches am 25. 06.2001. Quelle: Robert Streibel / Hans Schafranek (Hrsg.): Strategie des Überlebens. Häftlingsgesellschaften in KZ und GULag. Picus Verlag, Wien 1996.

Armanski, Gerhard: Der GULag - Zwangsjacke des Fortschritts. Quelle: Robert Streibel / Hans Schafranek (Hrsg.): Strategie des Überlebens. Häftlingsgesellschaften in KZ und GULag. Picus Verlag, Wien 1996.

Armanski, Gerhard: Maschinen des Terrors. Das Lager (KZ und GULAG) in der Moderne. Münster 1993.

Bästlein, Rosskopf, Werkentin: Beiträge zur juristischen Zeitgeschichte der DDR; in: Schriftenreihe des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR; 2. Auflage, Bd. 12, Berlin 2007.

Bilke, Jörg Bernhard: Unerwünschte Erinnerungen – Gefängnisliteratur 1945/49 bis 1989; Quelle: Deutscher Bundestag (Hrsg.): Materialien der Enquete-Kommission "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages); Bd. III, Teil 2, Nomos Verlagsgesellschaft, Frankfurt - Baden Baden 1995.

Bohse, Daniel: Kriegsende und Neubeginn im Regierungsbezirk Merseburg; in: Sachsen-Anhalt, Geschichte und Geschichten; 2005/3, Herausgeber Mathias Tullner.

Braun, Klawitta, Werkentin: Die Hinterbühne politischer Strafjustiz in den frühen Jahren der SBZ/DDR, in: Schriftenreihe des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR; 4. Auflage, Bd. 4, Berlin 2006.

Buschfort, Wolfgang: Die Ostbüros der Parteien in den 50er Jahren; Schriftenreihe des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Nr. 7.

Chavkin, Boris: Die deutschen Kriegsgefangenen in der Sowjetunion 1941-1955; in: Verflechtungen der deutschen und russischen Zeitgeschichte, Aufsätze und Archivfunde zu den Beziehungen Deutschlands und der Sowjetunion von 1917 bis 1991. Ediert von Markus Edlinger sowie mit einem Vorwort versehen von Leonid Luks, Hrsg. v. Andreas Umland.

Das sowjetische Speziallager Nr. 2 1945-1950. Katalog zur ständigen historischen Ausstellung. Hg. von Bodo Ritscher, Rikola-Gunnar Lüttgenau, Garbriele Hammermann, Wolfgang Röll u. Christian Schölzel im Auftrag der Gedenkstätte Buchenwald. Göttingen 1999.

Das sowjetische Speziallager Nr. 2: Buchenwald 1945 -1950; Projekt im Rahmen einer Studienreise, Weimar 2005.

Das System der Besserungsarbeitslager in der UdSSR.1923 – 1960; MEMORIAL International (Hrsg.); mit Beiträgen von Michael Jacobson, Alexandr I. Kokurin, Sergei W. Kriwenko, Sergei P. Sigatschow, Michail B. Smirnow, Sergei G. Filippow, Dmitri W. Schkapow, Moskau 1998, Berlin 2006.

Die Würde des Menschen ist unantastbar, Eine Tagung zur Auseinandersetzung um die Gestaltung einer Grabanlage für die "Torgauer Häftlingsurnen" auf dem Gertraudenfriedhof in Halle; Tagesdokumentation; hrsg. v. Verein Zeit-Geschichten Halle, Dezember 2005.

Eisert, Wolfgang, Die Waldheimer Prozesse. Der stalinistische Terror 1950. Ein dunkles Kapitel der DDR-Justiz, Esslingen und München 1993.

Erschossen in Moskau ...: Die deutschen Opfer des Stalinismus auf dem Moskauer Friedhof Donskoje 1950 - 1953; Herausgegeben von Arsenij Roginskij, Frank Drauschke und Anna Kaminsky; Verlag Metropol; 3., vollständig überarbeitete Auflage; Moskau 2008.

Fein, Elke: Von Potsdam nach Workuta: Das NKGB/MGB/KGB-Gefängnis Potsdam-Neuer Garten im Spiegel der Erinnerungen deutscher und russischer Häftlinge; eine Publikation der Brandenburgischen Landeszentrale für Politische Bildung 1999.

Finn, Gerhard: Die Speziallager der sowjetischen Besatzungsmacht 1945 bis 1950; Quelle: Deutscher Bundestag (Hrsg.): Materialien der Enquete-Kommission. "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages); Bd. IV, Nomos Verlagsgesellschaft, Frankfurt - Baden Baden 1995.

Flocken, Jan von und Klonovsky, Michael: Stalins Lager in Deutschland 1945-1950. Berlin und Frankfurt am Main 1991.

Foitzik, Jan: Der sowjetische Terrorapparat in Deutschland; Schriftenreihe des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Nr. 7.

Fricke, Karl Wilhelm: Widerstand und Opposition von 1945 bis Ende der fünfziger Jahre; Quelle: Deutscher Bundestag (Hrsg.): Materialien der Enquete-Kommission. "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages); Bd. VII, Teil 1, Nomos Verlagsgesellschaft, Frankfurt - Baden Baden 1995.

Hilger, Andreas und Petrov, Nikita: Erledigung der Schmutzarbeit? - Die sowjetischen Justiz- und Sicherheitsapparate in Deutschland; Quelle: Andreas Hilger, Mike Schmeitzner und Ute Schmidt (Hrsg.): Sowjetische Militärtribunale. Band 2: Die Verurteilung deutscher Zivilisten 1945–1955. Schriften des Hannah-Arendt-Instituts 17-2. Böhlau Verlag Köln/Weimar 2003.

Hingerichtet in Moskau: Opfer des Stalinismus aus Berlin 1950-1953 von Martin Gutzeit, Jörg Rudolph, Frank Drauschke, und Alexander Sachse von Landesbeauftragter f. d. Unterlagen d. Staatssicherheitsdienstes d. ehemaligen DDR 2007.

Hingerichtet in Moskau: Opfer des Stalinismus aus Sachsen 1950-1953 von Jörg Rudolph, Frank Drauschke, und Alexander Sachse; Evangelische Verlagsanstalt 2007.

Jenkner, Siegfried: Der Bazillus der Freiheit wandert über den Archipel GULAG – Streiks und Aufstände in sowjetischen Zwangsarbeitslagern; überarbeitete Fassung eines Vortrags beim Jahrestreffen der Lagergemeinschaft Workuta im Mai 2004 in Hirschberg/Weinstraße.

Jenkner, Siegfried: Erinnerungen politischer Häftlinge an den GULAG. Eine kommentierte Bibliographie; Erweitere Neuausgabe 2005; die erste Auflage erschien 2003 in der Schriftenreihe "Berichte und Studien" (Nr. 41) des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung e.V.

Kilian, Achim: Die Häftlinge in den sowjetischen Speziallagern der Jahre 1945-1950; Quelle: Deutscher Bundestag (Hrsg.): Materialien der Enquete-Kommission. "Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit" (13. Wahlperiode des Deutschen Bundestages). Bd. VI., Nomos Verlagsgesellschaft, Frankfurt - Baden Baden 1999.

Kilian, Achim: Einzuweisen zur völligen Isolierung. NKWD-Speziallager Mühlberg/Elbe 1945-1948. Mit einem Vorwort von Hermann Weber. Leipzig 1993, Mannheim 1992.

Kilian, Achim: Mühlberg 1939-1948. Ein Gefangenenlager mitten in Deutschland, Böhlau Verlag, Köln - Weimar 2001.

Kopalin, Leonid P.: Zur Rehabilitierung deutscher Staatsbürger, die von sowjetischen Organen aus politischen Motiven repressiert wurden; Quelle: Klaus-Peter Graffius und Horst Hennig (Hrsg.): Zwischen Bautzen und Workuta. Totalitäre Gewaltherrschaft und Haftfolgen. Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2004.

Kreutzer, Hermann: Das Verhältnis von Opferbiographien und Täterschicksalen; Vortrag von Hermann Kreutzer in der Gedenkbibliothek zu Ehren der Opfer des Stalinismus über "Das Verhältnis von Opferbiographien und Täterschicksalen vor dem Hintergrund zweier deutscher Diktaturen" am 10.11.1995.

Lipinsky, Jan: Gefängnisse und Lager in der SBZ/DDR als Stätten des Terrors im kommunistischen Herrschaftssystem; Quelle: Deutscher Bundestag (Hrsg.): Materialien der Enquete-Kommission. "Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit" (13. Wahlperiode des Deutschen Bundestages). Bd. VI., Nomos Verlagsgesellschaft, Frankfurt - Baden Baden 1999.

Maurer, Matthias: Das Ende des Zweiten Weltkriegs in Halle (Saale); in: Sachsen-Anhalt Geschichte und Geschichten; 2005/3, Herausgeber Mathias Tullner.

Mironenko, Sergej; Niethammer, Lutz; von Plato, Alexander (Koordination) in Verbindung mit Knigge, Volkhard und Morsch, Günter: Sowjetische Speziallager in Deutschland 1945 bis 1950. Band 1, herausgegeben und eingeleitet von Alexander von Plato: Studien und Berichte. Berlin 1998.

Mironenko, Sergej; Niethammer, Lutz; von Plato, Alexander (Koordination) in Verbindung mit Knigge, Volkhard und Morsch, Günter: Sowjetische Speziallager in Deutschland 1945 bis 1950. Band 2, bearbeitet und eingeleitet von Ralf Possekel: Dokumente zur sowjetischen Lagerpolitik. Berlin 1998.

Morré, Jörg: Speziallager des NKWD. Sowjetische Internierungslager in Brandenburg 1945-1950. Hg. von der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung und der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten/Gedenkstätte Sachsenhausen, Potsdam 1997.

Morre, Jörg; Das Speziallager Bautzen als Instrument sowjetischer Herrschaftssicherung; in: Diktaturdurchsetzung in Sachsen, Studien zur Genese der kommunistischen Herrschaft 1945-1952; Hrsg.: Rainer Behring und Mike Schmeitzner; Köln 2003.

Politische Verfolgung in der DDR; Die zentrale Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen – das Gefängnis der Staatssicherheit. Herausgeber: Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Berliner Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM), Berlin 2003.

Rudolph, Jörg; Drauschke, Frank; Sachse, Alexander: Verurteilt zum Tode durch Erschießen. Opfer des Stalinismus aus Sachsen-Anhalt, 1950-1953, LStU in Sachsen-Anhalt, Magdeburg 2006.

Rudolph, Jörg; Drauschke, Frank; Sachse, Alexander:: Verurteilt zum Tode durch Erschießen. Opfer des Stalinismus aus Thüringen, 1950-1953, Landeszentrale für politische Bildung Thüringen, Erfurt 2006.

Scherbakova, Irina: Erinnerung und die Strategie des kollektiven und individuellen Überlebens im GULag; Quelle: Robert Streibel und Hans Schafranek (Hrsg.): Strategie des Überlebens. Häftlingsgesellschaften in KZ und GULag. Picus Verlag, Wien 1996.

Scherbakova, Irina: Gefängnisse und Lager im sowjetischen Herrschaftssystem; Quelle: Deutscher Bundestag (Hrsg.): Materialien der Enquete-Kommission. "Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit" (13. Wahlperiode des Deutschen Bundestages). Bd. VI., Nomos Verlagsgesellschaft, Frankfurt - Baden Baden 1999.

Schmeitzner, Dr. Mike: Sowjetische Militärtribunale in der SBZ/DDR Deutsche vor Gericht. Vortrag, der am 14. Mai 2004 im Rahmen des XV. Bautzen-Forums der Friedrich-Ebert-Stiftung gehalten wurde.

Schroeder, Friedrich-Christian: Rechtsgrundlagen der Verfolgung deutscher Zivilisten durch Sowjetische Militärtribunale; Quelle: Andreas Hilger, Mike Schmeitzner und Ute Schmidt (Hrsg.): Sowjetische Militärtribunale. Band 2: Die Verurteilung deutscher Zivilisten 1945–1955. Schriften des Hannah-Arendt-Instituts 17-2. Böhlau Verlag Köln/Weimar 2003.

Schwollius, Heinz: Aus der Todeszelle in die Hölle von Bautzen; in: Schriftenreihe des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR; Bd. 24, Berlin 2007.

Smirnov, M.B., Sigatc'e'v, S.P. und S'apkov D. V.: Das System der Haftorte in der UdSSR 1929-1960; in: Sistema ispravitel'no trudovych lagerej v SSSR 1923-1960. Spravoc'nik [Das System der Besserungslager in der Sowjetunion. 1923-1960. Handbuch]. Moskva 1998.

Sperk, Dr. Alexander: Kriegsende in Sachsen-Anhalt 1945, Historisches Institut der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Vortrag auf dem Forum "Vor 60 Jahren -Kriegsende und Neubeginn in Sachsen-Anhalt" 1.-2. Juli 2005, Roncalli-Haus, Magdeburg 2005.

Vom Roten Ochsen geprägt, Teil 2 – Berichte politisch Inhaftierter in den achtziger Jahren; Hrsg. Die Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt; Magdeburg 1997.

Wietog, Jutta; Bevölkerungsstatistik im Dritten Reich, Vorabdruck aus Wirtschaft und Statistik 7/2001, Statistisches Bundesamt Wiesbaden.


7.3. Verzeichnis der Abbildungen

Bestand Stadtarchiv Delitzsch: Abbildungen 1, 4, 7, 8, 16

privat / Lars-Uwe Freiberg: Abbildungen 2, 3, 5, 6, 9, 11, 13, 14, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 29

Google Earth: Abbildungen 10, 12, 28

 


8. Begriffserklärungen/Abkürzungen

0, 00: 0 vor einer Befehlsnummer bedeutet "geheim"; 00 steht für "streng geheim".

Blockleiter: Der Blockleiter stand am unteren Ende der Hierarchie der NSDAP; er war für 40 bis 60 Haushalte ("Wohngemeinschaften einschließlich Untermieter") mit durchschnittlich rund 170 Personen zuständig.

Dystrophie: Entwicklungsstörungen des Organismus, besonders häufig durch einen Mangel an Nährstoffen aufgrund von Mangel- oder Fehlernährung hervorgerufen.

Enterokolitis: Schwere Entzündung des Dünn- und Dickdarms; Ursachen sind hier falsche oder fehlende Ernährung; führt bei Nichtbehandlung zum Tod.

GPU: Gossudarstwennoje Politscheskoje Uprawlenije = "Staatliche politische Verwaltung"; sowjetische politische Polizei zwischen 1922 und 1934.

GULAG: Glawnoje Uprawlenije Isprawitelno-trudowych Lagerej) – auch GULag – ist das Akronym für Hauptverwaltung der Besserungsarbeitslager und gleichzeitig das Synonym für ein umfassendes Repressionssystem in der Sowjetunion, bestehend aus Zwangsarbeitslagern, Straflagern, Gefängnissen und Verbannungsorten.

GUPWI: russische Abkürzung für die Verwaltung der Kriegsgefangen- und Internierungslager in der Sowjetunion.

KGB: Komitee für Staatssicherheit; 1941 vom NKWD abgetrennte Dienststelle; 1943 NKGB (Volkskommissariat); seit 1946 Ministerium für Staatssicherheit (MGB); 1953 KGB.

MGB: Neben dem Innenministerium (NKWD/MWD) bestand seit 1917 auch ein Staatssicherheitsdienst, der öfters umbenannt wurde: GPU, OGPU, GUGB, NKGB, MGB, KGB.

NKGB: siehe KGB und MGB.

NKWD/MWD: Narodny Komissariat Wnutrennich Del = Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten [1934 aus der GPU hervorgegangen]; 1946 wurde aus dem Volkskommisariat ein Ministerium, das MWD (Ministerium für innere Angelegenheiten). In die Zuständigkeit des NKWD (ab 1946 MWD) gehörten während und nach dem Zweiten Weltkrieg auch die Speziallager und Kriegsgefangenenlager. Dafür war im NKWD die Hauptverwaltung für Angelegenheiten der Kriegsgefangenen und Internierten - kurz GUPWI – eingerichtet. Das NKWD – später das MWD – bestimmten über Standorte und Einrichtung der Lager, über Behandlung und Einsatz der Kriegsgefangenen und Internierten.

MWD: Ministerium für Innere Angelegenheiten der UdSSR; siehe NKWD.

NSDAP: Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei.

Ortsgruppenleiter: er stand einer Ortsgruppe der NSDAP vor. Er gehörte dem "Korps der Politischen Leiter" an und war nebenberuflicher "Amtswalter" der Partei. Dem Ortsgruppenleiter unterstanden nicht nur die NSDAP-Parteimitglieder (mindestens 50 und höchstens 500), sondern alle Haushalte (mindestens 150 und höchstens 1.500) in der Ortsgruppe. Auch waren dem Ortsgruppenführer die Zellen- und Blockleiter unterstellt.

RSFSR: Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik.

SBZ: Sowjetisch Besetzte Zone - war eine der vier Zonen, in welche Deutschland nach dem Potsdamer Abkommen aufgeteilt wurde. Zur SBZ gehörte das Gebiet des damaligen Mitteldeutschland sowie ein großer Teil der Mark Brandenburg, von Mecklenburg und Vorpommerns. 1949 wurde die SBZ das Staatsgebiet der neu gegründeten Deutschen Demokratischen Republik.

SMAD: Sowjetische Militäradministration in Deutschland - war oberste Besatzungsbehörde und somit De-facto-Regierung in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) von Juni 1945 bis zur Übertragung der Verwaltungshoheit an die Regierung der DDR am 11. November 1949.

SMERSCH: russische Abkürzung für "Tod den Spionen"; Spionageabwehr des NKWD, ab März 1947 dem MGB unterstellt.

SMT: Sowjetisches Militärtribunal.

Stalag: Stammlager; Kriegsgefangenenlager der deutschen Wehrmacht.

Strafgesetzbuch (StGB) der RSFSR: Sowjetischerseits wurden bei der Verfolgung von NS- und Kriegsverbrechen sowohl alliierte Rechtsgrundlagen als auch eigene Rechtsbestimmungen durch das SMT (hauptsächlich die Artikel 56-58 StGB der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik – RSFSR von 1926) herangezogen, aber im Gegensatz zum Nürnberger Verfahren Kernelemente der Rechtsstaatlichkeit ausgespart. In der Regel standen den Angeklagten weder ein Verteidiger noch entlastende Zeugen oder andere Beweismittel zur Verfügung. Diese Praxis traf im Übrigen auf fast alle Verfahren gegen angeklagte deutsche Zivilisten zu. Gegen die als NS- und Kriegsverbrecher angeklagten Personen gingen SMT auch häufig ohne konkrete Beweisführung vor.

Werwolf: In der NS-Propaganda die Idee einer Untergrundarmee, die den Widerstand im militärisch besetzten Deutschland fortsetzen sollte, ging nicht über vereinzelte Terrorakte hinaus.

Zellenleiter: Der Zellenleiter stand an sechster Stelle in der NSDAP-Hierarchie. Er musste sich um die Verwaltung von etwa vier bis acht Blocks kümmern. Ein Block war für etwa 40 bis 60 Haushalte zuständig.