Häufig gestellte Fragen

Die Homepage

Wie finde ich mich auf den Websites des Stadtarchivs Delitzsch zurecht?

Sie können zum einen Stich- oder Schlagwörter in die Suchleiste auf der Homepage eingeben und die Ergebnisse entsprechend filtern. Sie haben auch die Möglichkeit, die Sitemap anzuwählen, um auf bestimmte Inhalte zuzugreifen. Letztere bildet die Seitenstruktur der Homepage des Stadtarchivs ab.

 

Aktuelles/Hinweise

Wie kann ich mitverfolgen, an welchen Projekten das Stadtarchiv derzeit arbeitet?

Im Bereich Aktuelles/Hinweise finden Sie aktuelle Informationen zu Ankündigungen des Stadtarchivs Delitzsch. 

 

Archivbenutzung und Forschung 

Wer darf Archivgut benutzen?

Nach Maßgabe der Archivsatzung der Stadt Delitzsch hat jedermann (natürliche und juristische Personen) das Recht auf Benutzung des Archivgutes. Es gibt verschiedene Benutzungsarten. Über die Art der Benutzung entscheidet das Archiv gemäß §12 Archivsatzung. Die Benutzung von Archivgut kann in Ausnahmefällen gemäß §19 Archivsatzung eingeschränkt oder versagt werden. 

 

Ich interessiere mich für die überlieferten Bestände im Stadtarchiv Delitzsch. Was muss ich hierzu wissen?

Das hängt grundsätzlich von Ihrer Forschungsfrage ab. Unterlagen aus dem 19./20. Jh. sind hier vor allem überliefert. Der Bestand Stadt Delitzsch (Zeit: 1364-1958) liegt als Depositum im Sächsischen Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig. Auf der Webseite des Staatsarchives können Sie innerhalb des Bestandes 20602 Stadt Delitzsch recherchieren. Aufgrund historischer Gegebenheiten, sind die Bestände zur Region Delitzsch auf mehrere Archive verteilt. Weitere Informationen finden Sie unter dem Beitrag Bestände der Stadt Delitzsch in anderen Archiven.

Im Museum werden u. a. Unterlagen zur Chronik der Stadt, Zeitungen (auch der regionale Teil der LVZ) und historischen Vereinen sowie zum gesellschaftlichen Leben aufbewahrt. Das Museum trägt im Rahmen seiner dokumentarischen und musealen Aufgaben (Museumssatzung) zur Delitzscher Erinnerungskultur bei und bietet (Sonder-) Ausstellungen zu verschiedenen historischen Themen an.

 

Besteht ein Anspruch auf das Lesen oder transkripieren altdeutscher Schriften bei persönlicher Einsichtnahme von Archivgut?

Nein, es besteht kein Anspruch. Weitere Informationen können Sie dem §12 der Delitzscher Archivsatzung entnehmen. Sie können jedoch unter Paläografie die eingestellte alphabetische Übersicht nutzen.

 

Archivgebühren

Entstehen Kosten durch die persönliche Einsichtnahme von Archivgut im Stadtarchiv Delitzsch? 

Gemäß der Archivsatzung der Großen Kreisstadt Delitzsch ist die Einsicht von Archivgut vor Ort gebührenfrei. 

 

Wann werden Gebühren durch das Stadtarchiv Delitzsch erhoben?

Je nach Forschungszweck und Art der Anfrage können für die Recherche- und Auskunft können Archivgebühren gemäß Archivgebührensatzung erhoben werden. Unabhängig hiervon erhebt das Stadtarchiv Archivgebühren bei Inanspruchnahme von Reproduktionsleistungen. Unberührt bleibt hiervon die Aufnahme von Fotografien.

 

Orts- und Heimatgeschichte

Gibt es Heimat- oder Geschichtsvereine in Delitzsch und der näheren Umgebung? 

 Ja, in Form des Delitzscher Heimat- und Museumsvereins.

 

Als Heimatforscher bin ich an der Stadtgeschichte Delitzschs und der umliegenden Region interessiert. Wo kann ich meine Forschung im Archiv ansetzen? 

Sie haben zunächst die Möglichkeit sich über den Eintrag Stadtchronik zu informieren. Desweiteren existieren noch weitere regionalbezogene und heimatkundliche Beiträge und Ergänzungen zur Stadt Delitzsch. Eine weitere Möglichkeit ist der Erwerb des Delitzscher Jahrbuchs (davor Delitzscher Heimatkalender) in der Tourist-Information (Barockschloss).

 

Auskunft zu Bauakten

 Ich möchte gerne Bauakten einsehen. Was muss ich beachten?

Bitte richten Sie Ihre Anfrage schriftlich an das Stadtarchiv Delitzsch. Die Einsichtnahme von Einzelbauakten aus dem Bauarchiv vor Ort ist gebührenfrei.

Das Bearbeiten der schriftlichen Auskunft, dass beispielsweise das Ermitteln von Informationen oder speziellen Bauunterlagen und Dokumenten zu einer Bauakte umfasst, ist gebührenpflichtig. Sollten Bauakten zu einer schriftlichen Anfrage ermittelbar sein, so erfolgt eine Auskunft gegen Vorlage eines Nachweises aufgrund berechtigten Interesses.

Der Nachweis kann für Eigentümer u. a. in Form eines Erbscheins, Kaufvertrages oder Grundbuchauszuges und für Immobilienmakler in Form von Vollmachten zur Bauakteneinsicht erfolgen.

Durch die Online-Bereitstellung der Bauaktenübersicht zu Delitzsch (außer Ortsteile) ist die Auskunft hierzu gebührenfrei.

 

Ahnen- und Familienforschung

Ich möchte gerne privat zu meiner Familie im Raum Delitzsch forschen. Was muss ich hierbei berücksichtigen?

Hierzu ist die jeweilige Zeit zu beachten. Jüngere Personenstandsunterlagen werden aufgrund vorgeschriebenen Fortführungsfristen (Personenstandsgesetz) beim Standesamt Delitzsch geführt. Unterlagen, die diesen Fristen nicht mehr unterliegen, werden dem Archiv angeboten und ggf. an das Stadtarchiv abgegeben. Sie haben die Möglichkeit, die vom Stadtarchiv bereitgestellten Datenbanken zu den archivierten Personenstandsregistern zu nutzen. Weiterführende Informationen finden Sie unterPersonenstandsregister. Im Stadtarchiv Delitzsch sind nur Personenstandsunterlagen zu Delitzsch selbst und den von der Stadt eingemeindeten Orte überliefert.

Vor der Einführung der Standesämter im Oktober 1874 wurden Kirchenbücher geführt. Das Landeskirchenarchiv Magdeburg stellt verfilmte Kirchenbücher der preußischen Provinz Sachsen für die Benutzung bereit.

Personenstandsunterlagen anderer Gemeinden wie bspw. Zschortau und Rackwitz sind somit nicht im Stadtarchiv Delitzsch überliefert!

 

Historische Bildungsarbeit

Im Rahmen meines Schulprojektes möchte ich gerne im Stadtarchiv Delitzsch forschen. Worauf muss ich achten?

Bitte richten Sie Ihre Anfrage hierzu schriftlich an das Archiv. Das Archiv nimmt hierzu den Kontakt mit Ihnen auf, um Sie bei Ihrer Forschung zu unterstützen.

 

Bietet das Stadtarchiv eine Zusammenarbeit mit Delitzscher Schulen an?

Das Stadtarchiv Delitzsch möchte künftig Archivführungen allen Interessierten Schulklassen und Lehrern anbieten. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem Stadtarchiv auf.

 

Fotografieren

Kann ich eigene Fotos vom Archivgut im Rahmen meiner Forschungen machen?

Ja, ohne Verwendung von Blitzlicht. Das Fotografieren sollte geräuschlos erfolgen. Fotografiert werden darf jedoch kein Archivgut, das archivrechtlichen Schutzfristen unterliegt oder durch dessen Nutzung Rechte noch lebender Betroffener oder Dritter beeinträchtigt sowie Archivgut, welches aus Gründen der Bestandserhaltung hierdurch Schaden nehmen kann. Werke, die dem Urheberrechtsgesetz unterliegen, sind hiervon ausgenommen.