Material

Das Stadtarchiv Delitzsch erstellt im Rahmen seiner Fachberatung und seiner Zuständigkeit, die in der Delitzscher Archivsatzung geregelt sind, Materialien. Die Bereitstellung erfolgt in Form von PDF Dokumenten, auf Anfrage in Word-Dokumenten (Bspw. bei Anfrage zur Übernahme von nichtamtlichen Unterlagen).

Material - Anbietung, Aussonderung und Übernahme

Was bedeutet Anbietungspflicht? Bei der Pflicht zur Anbietung handelt es sich um ein rechtlich vorgeschriebenes Verfahren, dass vorrangig "wilde" Vernichtungen von Unterlagen einer Organisation vermeiden soll. Diese Art der Vernichtung ist nicht rechtskonform. Die Anbietung erstreckt sich nicht nur auf Akten, sondern auch auf alle Unterlagen unabhängig Ihrer Speicherungsform, die bei einer anbietungspflichtigen Stelle enstethen. Mit Unterlagen sind u. a. Chroniken, Audio-Visuelle Medien, Ton- und Bildmedien, Flyer, Satzungen gemeint.


Bin ich von der Anbietungspflicht betroffen? 

Hierzu nutzen Sie bitte die nachfolgende Übersicht über die Anbietung nach §5 Archivsatzung

Wie verläuft der Anbietungsprozess? Was ist das Ergebnis? 

Hierzu wird das Instrument der Aussonderung genutzt. Zunächst kontaktiert die aussodnernde Stelle das Stadtarchiv Delitzsch. Innerhalb von 6 Monaten entscheidet das Archiv nach Erhalt der Aussonderungsanfrage über Archivwürdigkeit und Übernahme, der ihm angebotenen Unterlagen. Sollte das Material keinen bleibenden Wert besitzen, so wird dieses unwiederbringlich und dauerhaft vernichtet. Wird die Archivwürdigkeit bejaht, so wird aus den Unterlagen Archivgut. Dieses wird dauerhaft in das Stadtarchiv übernommen und für künftige Forschungen sowie auch für den internen Dienstgebrauch unter Einhaltung der Schutz- und Sperrfristen aufbereitet.

Wie kann ich außerhalb als Privatperson, Verein, Verband oder Firma zur Dokumentation der Stadt Delitzsch beitragen?

Sie können bspw. durch eine Schenkung Materialien (bspw. historische Postkarten mit Ansichten zur Stadt Delitzsch, historische Fotografien von Gebäiuden, Chronik-Material Ortsteile von Delitzsch, Jubiläumsurkunden und Festschriften Delitzscher Firmen, Vor- und Nachlass) an das Stadtarchiv Delitzsch übergeben. Auch hier entescheidet das Stadtarchiv über die Übernahme. 

Hierzu können Sie das entsprechende Muster zum Vorschlag der Übernahme von nichtamtlichen Unterlagen zur Ergänzung der Delitzscher Stadtgeschichte nutzen.